Hallo Frau Bader, Meine Frau und ich haben am 11.08.2016 unsere Tochter bekommen. In der Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, aufgrund ihrer Arbeit in der Pflege. Elternzeit hat sie für 2 Jahre beantragt, bis zum 10.08.2018. Seit dem 15.08.17 geht sie wieder in Teilzeit arbeiten. So langsam denken wir wieder an das zweite Kind. Wenn meine Frau wieder schwanger werden würde und erneut ein Beschäftigungsverbot erhält: Wird dann der aktuelle durchschnittliche Netto-Teilzeitlohn bis zum Mutterschutz weitergezahlt? Danke und viele Grüße Kno118
von Kno118 am 03.10.2017, 17:55