Lohnfortzahlung während Beschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung während Beschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Meine Frau und ich haben am 11.08.2016 unsere Tochter bekommen. In der Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, aufgrund ihrer Arbeit in der Pflege. Elternzeit hat sie für 2 Jahre beantragt, bis zum 10.08.2018. Seit dem 15.08.17 geht sie wieder in Teilzeit arbeiten. So langsam denken wir wieder an das zweite Kind. Wenn meine Frau wieder schwanger werden würde und erneut ein Beschäftigungsverbot erhält: Wird dann der aktuelle durchschnittliche Netto-Teilzeitlohn bis zum Mutterschutz weitergezahlt? Danke und viele Grüße Kno118

von Kno118 am 03.10.2017, 17:55



Antwort auf: Lohnfortzahlung während Beschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo, Sie bekommt dann den TZ-Lohn weiter Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Lohnfortzahlung während Beschäftigungsverbot bei Teilzeitarbeit in Elternzeit

Ja, im Falle eines Beschäftigungsverbots würde der aktuelle TZ-Lohn weitergezahlt werden. Eine Umsetzung an einen Ersatzarbeitsplatz hat allerdings immer Vorrang vor einem evtl Beschäftigungsverbot, auch in der Pflege.

Mitglied inaktiv - 03.10.2017, 18:37



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