Hallo Frau Bader, zu Beginn meiner Schwangerschaft war ich wegen "drohender Fehlgeburt" krankgeschrieben. Nun bin ich wegen "vorzeitigen Wehen" krankgeschrieben. Die Krankheitstage beider Erkrankungen zusammengerechnet sind mehr als 42. Werden beide Erkrankungen für die Krankengeldberechnung zusammengezogen oder gelten die vorzeitigen Wehen als neue Erkrankung, sodass mein Lohn fortgezahlt werden müsste? Vielen Dank und viele Grüße Juliane
von Juliane_ am 22.01.2013, 16:38