Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach Schichtdienst

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach Schichtdienst

Liebe Frau Bader, Ich bin nun in der 20. Woche schwanger und bin vom Arbeitgeber seit der 12. SSW im Beschäftigungsverbot. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet (Früh, spät,nacht, Wochenende und Feiertage) Meine Frage an Sie betrifft die Lohnfortzahlung. Meines Wissens nach würde mir der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Beginn des BVs gezahlt werden. Betrifft das denn auch alle Zulagen für die gearbeiteten Schichten. Ich bekomme die Schichtzulage von 20 € aber es fehlen jetzt im Endeffekt 200 Euro netto (die sonst durch diverse Zulagen aus der Arbeit in der Nacht und am Wochenende entstanden sind). Ich dachte eigentlich es darf mir kein Nachteil entstehen. Können Sie mich aufklären? Herzliche Grüße, Sarah Kleinschmidt

von Kleinscs am 11.09.2017, 10:39



Antwort auf: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach Schichtdienst

Hallo, Sie bekommen auch die Schichtzulagen. Allerdings werden diese versteuert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.09.2017



Antwort auf: Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot nach Schichtdienst

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich konnte mit dieser Grundlage beim Arbeitgeber punkten und bekomme eine Anpassung. Vielen, vielen Dank!

von Kleinscs am 28.09.2017, 08:40



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