Liebe Frau Bader, Ich bin nun in der 20. Woche schwanger und bin vom Arbeitgeber seit der 12. SSW im Beschäftigungsverbot. Ich habe im Schichtdienst gearbeitet (Früh, spät,nacht, Wochenende und Feiertage) Meine Frage an Sie betrifft die Lohnfortzahlung. Meines Wissens nach würde mir der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Beginn des BVs gezahlt werden. Betrifft das denn auch alle Zulagen für die gearbeiteten Schichten. Ich bekomme die Schichtzulage von 20 € aber es fehlen jetzt im Endeffekt 200 Euro netto (die sonst durch diverse Zulagen aus der Arbeit in der Nacht und am Wochenende entstanden sind). Ich dachte eigentlich es darf mir kein Nachteil entstehen. Können Sie mich aufklären? Herzliche Grüße, Sarah Kleinschmidt
von Kleinscs am 11.09.2017, 10:39