Hallo Frau Bader. Ich habe eine Frage zu meiner jetzigen Situation. Ich habe einen Sohn mit fast 3 Jahren. Ich befinde mich im Moment noch in der Elternzeit die am 24.03.2014 endet. Ich bin jetzt erneut schwanger. Ich bekomme aber von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot wie schon bei meinem Sohn. Ich habe Rückenprobleme die in der jetzigen SS extrem sind. Ich arbeite im Einzelhandel. Der Mutterschutz meiner jetzigen SS beginnt am 21.06.2014. Also das wären ca. 12 Wochen die ich arbeiten müsste zwischen Ende der Elternzeit und Anfang des Mutterschutz. Werde ich von meinem Arbeitgeber für diese 12 Wochen trotzdem bezahlt ? Oder hab ich da kein Anspruch drauf wenn ich das Beschäftigungsverbot habe da ich ja 3 Jahre in Elternzeit war ? Ich würde ab 24.03.2014 wieder arbeiten und ab da gilt dann auch das Beschäftigungsverbot. Ich bin mir unsicher.. Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort Jasmin
von Mausi44 am 10.01.2014, 11:12