Sehr geehrte Frau Bader, liebe Forenmitglieder, hat man als Studentin Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn man einen Nebenjob hat und ein Beschäftigungsverbot erteilt wurde? Gilt das auch, wenn man den Nebenjob erst seit 6 Wochen ausübt? Vielen Dank für die Antwort Mit freundlichen Grüßen Infinity
von infinity am 19.11.2013, 09:55