Lohnfortzahlung bei halbtagsbeschäftigungsvorbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei halbtagsbeschäftigungsvorbot

Hallo liebe Frau Bader, vielleicht können Sie mir bei meiner Frage weiterhelfen. Wäre Ihnen sehr dankbar. Ich bin momentan schwanger in der 18. SSW und habe jetzt seit 4 Wochen ein halbtagesbeschäftigungsverbot von unserem Betriebsarzt bekommen. Ich muss kurz weiter ausholen warum ich das Beschäftigungsverbot habe. Mir geht es gesundheitlich sehr gut. Ich habe bisher 2/3 in der Werkstatt drehen/fräsen mit Kühl- und Schmierstoffen gearbeitet und 1/3 Tag im Büro, das war einfach so Fach übergreifend. Nun darf ich meiner Tätigkeit in der Werkstatt gerade wegen den Kühl- und Schmierstoffen nicht mehr nachgehen - da es für das Kind im Mutterleib schädlich sein kann. Gut, nun hat man die Arbeit ein bisschen anderes verteilt, das ich nun halbtags im Büro sein kann, jedoch gibt es für mich im Büro nicht mehr Arbeit, da wir eine kleine Firma sind. Nun habe ich meine erste Lohnabrechnung erhalten und bin darüber sehr unglücklich. Da es hieß ich bekomme keine Abzüge etc. Natürlich viel mein Lohnzettel deutlich geringer aus wie sonst. Unsere Buchhaltung sagt, das ich keinen Anspruch mehr auf Urlaub hätte, genauso keinen Feiertag etc. ist das richtig? Ich würde ja gerne weiterarbeiten, aber es gibt für mich ja nicht mehr genügend Arbeit und Urlaub das sehe ich anderes, ich arbeite ja noch ca. 4 Stunden täglich dann müsste mir doch noch zumindest für halbtags Urlaub zustehen?! Und genügend Resturlaub von den vorhergehenden Monaten habe ich auch noch, was ist mit diesem? Oder Feiertag warum dass denn nicht mehr? Die Buchhaltung erzählte mir als ich nachgefragt habe, ein Beschäftigungsverbot ist ja so ähnlich wie krank und wenn ich krank bin kann ich ja keinen Urlaub haben, das könnte ich ja noch verstehen, aber wenn das so ist, dann bin ich ja nur halbtags "krank" und krank bin ich ja wirklich nicht, ich bin nur schwanger. Genauso sagten mir diese das wird auch anderes gerechnet, da die Krankenkasse nur 30 Tage im Monat rechnet, dann fehlt mir da ja auch schon wieder ein Tag, der mir weniger gezahlt wurde. Und wenn ich jetzt die nächsten Monate weniger Geld bekomme, dann wirkt sich das doch auch auf das Elterngeld wo ich dann bekomme aus oder? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und jetzt schon vielen Dank für Ihre Mühe und Antwort. Liebe Grüße

von ninaa66 am 08.11.2014, 17:30



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei halbtagsbeschäftigungsvorbot

Hallo, Sie haben in dem BV die gleichen Ansprüche wie ohne - bzgl. Lohn und Urlaub. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2014



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei halbtagsbeschäftigungsvorbot

Hallo, Die Buchhaltung irrt. Du bekommst im Beschäftigungsverbot genau so viel Gehalt, wie Du bekommen würdest, wenn Du arbeitest, egal, ob Du nun weniger Stunden arbeitest, nicht mehr mit gefährlichen Stoffen usw. Urlaubsanspruch erwirbst Du ebenso wie wenn Du arbeiten würdest. Das Mutterschutzgesetz, und darunter fällt das Beschäftigungsverbot, besagt, dass Du wegen der Schwangerschaft nicht schlechter gestellt werden darfst. Drucke doch das Mutterschutzgesetz aus, markiere die Stellen und gebe Sie Deinem Arbeitgeber. Übrigens hat Dein Arbeitgeber keinen finanziellen Nachteil durch das Beschäftigungsverbot. Er zahlt zwar das Gehalt an Dich, bekommt es aber von der Krankenkasse wieder. Dein Resturlaub verfällt übrigens auch nicht. Den kannst Du nach Deiner Elternzeit noch nehmen, und zwar in dem Jahr in dem Du zurückkommst, sowie im darauffolgenden Jahr. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 10.11.2014, 01:08



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