Lohnfortzahlung bei Krankmeldung länger als 6 Wochen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei Krankmeldung länger als 6 Wochen?

Hallo. Mein Chef bat mich heute zum Frauenarzt zu gehen und mich krankschreiben zu lassen!! :o/ Ist von meiner zweiten Schwangerschaft überhaupt nicht erbaut und ist wohl froh, wenn die Mutterschaftszeit Ende Sep. beginnt!! :o( Bin seid heute in der 20 SSW......Habe auch noch einen Resturlaub von 30,5 Tagen!! Allerdings käme ich über die 6 Wochen, wenn ich mich für den Rest krankschreiben liese!!! Gilt bei einer Schwangerschaft eine Ausnahme was die Lohnfortzahlung betrifft oder wird auch dann das bezogene Gehalt gekürzt?? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort!! LG.

von pallina82 am 18.06.2013, 12:36



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Krankmeldung länger als 6 Wochen?

Hallo, wenn Sie nicht krank sind, kann er Sie auch nicht krankschreiben, nur, weil es dem AG so passt. Außerdem haben Sie doch dadurch Nachteile. Der Lohn wird nach 6 Wo nicht mehr gezahlt, sondern Krankengeld Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2013



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Krankmeldung länger als 6 Wochen?

Das hört sich nicht so an als wärest Du tatsächlich krank... Mit einer Gefälligkeitskrankschreibung würde der Arzt sich strafbar machen.

von Andrea6 am 18.06.2013, 13:29



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Krankmeldung länger als 6 Wochen?

Also mal davon ausgehend dass es eine Begründung für die Kranschreibung gäbe, könnte der Arzt Dich krank schreiben. Das bedeutet aber nicht - auch nicht bei Schwangerschaft - dass nach den 6 Wochen die Lohnfortzahlung weiterläuft. Man rutsch auch in der Schwangerschaft nach 6 Wochen in den Krankengeldbezug. Lediglich die Auswirkungen des geringeren Einkommens (Krankengeld = Lohnersatzleistung = Anrechnung als Berechnungsgrundlagenmonat aber mit 0,-€) auf das EG würden ausbleiben WENN die Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft besteht. Wenn man während der Schwangerschaft aufgrund z.B. eines komplizierten Beinbruchs krankgeschrieben wird und diese Krankschreibung so lange andauert dass man in den Krankegeldbezug kommt, dann mindert dies das Elterngeld. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.06.2013, 14:29



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Krankmeldung länger als 6 Wochen?

Liest sich nicht so als seist Du krank. Für mich könnte sich das nach Mobbing lesen. Mobbing wäre ein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Bedeutet dann für Dich vollen Lohn, Erhalt der Urlaubstage, und keine Einbußen beim Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 18.06.2013, 14:54



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Krankmeldung länger als 6 Wochen?

Wenn Dein Chef nicht mehr will das du arbeitest, dann soll er ein BV aussprechen, das kann er nämlich. Auf jeden Fall dann wenn die Mutterschutzbestimmungen von ihm nicht eingehalten werden. Wäre also interessant zu wissen was du machst. Er bekommt dann auch sein Geld von der KK wieder - würde ich ihm einfach mal vorschlagen. Krankschreiben nur weil Dein Chef keinen Bock hat, geht mal gar nicht. Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommst du nur, wenn Deine gesundheit oder die des Kindes gefährdet sind. Manche Ärzte machen das, viele auch eher aus Gefälligkeit. Und viele auch wenn eben Mobbing im Raum steht - wobei das für mich persönlich ein arg dehnbarer Begriff ist. Will Dir da echt nicht zu nahe treten, aber ich habe auch Schwangere erlebt, da habe ich auch gedacht, besser die bleiben zuhause. Nur jammerei, man dürfe das nicht, jenes nicht und eh wäre alles so tierisch anstrengend. Alle wären total böse usw. Und wir reden hier nicht von Dingen die durch das Mutterschaftsgesetz eh verboten sind, sondern um alltägliches was selbst Hochschwangere in der Regel schaffen. Die Frauen welche ich erlebt habe, waren aber teils in der Frühschwangerschaft und meinten schon totkrank zu sein. Wenn da ein Chef sagt, bleibt daheim, dann ist das IMO kein Mobbing sondern dient eher auch dem Schutze des Betriebsklimas. Wie gesagt, nicht auf Dich gemünzt, also nicht falsch verstehen, ist nur weil der Hinweis kam, das könnte mit Mobbing gleichgestellt werden.

Mitglied inaktiv - 18.06.2013, 15:27



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