Frage:
Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Hallo,
meine Chefin ist der Meinung, dass sie mir im BV den Lohn zu zahlen hat, den ich in meiner Teilzeittätigkeit verdient HÄTTE, wenn ich anwesend WÄRE. Natürlich ohne Provision. Das sind 4x4,5 Std./Wo. à 10 EUR. Also echt wenig. Ich bin aber überzeugt davon, dass das falsch ist und sie mir den Durchschnittswert der letzten 3 Monate VOR Schwangerschaftseintritt zahlen muss. Das wäre wesentlich mehr und vor allem immer der selbe Betrag, da ich zu diesem Zeitpunkt saisonbedingt mehr Stunden geleistet habe. Wer hat nun Recht und was kann ich tun?
von
Honigbiene586
am 03.03.2017, 12:03
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Wenn das jetzt saisonbedingt weniger ist, bekommen Sie weniger.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2017
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Du bekommst das, was du hättest wenn du anwesend wärst.
Man soll duch ein BV keinen Nachteil und kein Vorteil haben sondern das bekommen was man hätte wenn man anwesend ist.
Warum ist dir das zu wenig?
Das hättest du ja auch wenn du arbeiten würdest.
von
PaHe
am 03.03.2017, 13:15
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Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Die drei Monate vor der SS sind nur dann relevant, wenn sich zwischendurch nichts am Arbeitsvertrag geändert hat. Hattest du damals auch schon denselben Teilzeitvertrag?
Mitglied inaktiv - 03.03.2017, 14:04
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Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
In meinem Vertrag steht saisonbedingt Mai-August 25-30 Std./Woche und September-April 20 Std./Woche. Schwanger bin ich seit dem 31.10. Der Vertrag selbst hat sich ja nicht geändert....
Und zur Frage ob ich mit dem Geld nicht klar komm: meine Provision fällt weg, das sind 100-200 Euro die monatlich die ich ohnehin weniger hab .... :/
von
Honigbiene586
am 03.03.2017, 14:17
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Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Meiner Meinung nach bekommst du in der Sommersaison das Durchschnittsgehalt aus der Sommersaison und in der Wintersaison das Durchschnittsgehalt aus der Wintersaison als Mutterschutzlohn. Regelmäßig gezahlte Entgeltzuschläge wie Verkaufsprovisionen sind in den Mutterschutzlohn mit einzubeziehen.
Da vor 4 Tagen das Februargehalt fällig war, muss es mit 20 (oder 18?) Stunden plus Durchschnittsprovision für die 18- oder 20-Std-Tätigkeit entlohnt werden.
Im Ausgangsposting schriebst du 4x4,5 = 18 Std hättest du ohne BV gearbeitet.
Im Vertrag stehen 20 Std. - wie kommt der Unterschied zu Stande?
Du sollst im BV genau das verdienen was du ohne verdienst, oder was deine nicht schwangere Kollegin mit dem gleichen Arbeitsvertrag bekommt. Alles andere wäre ja nicht fair. Bekämst du mehr, hättest du sogar noch eine bessere Entlohnung als die arbeitende(!) Kollegin. Bekämst du weniger, dann hättest du einen Nachteil aus der Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv - 03.03.2017, 15:29
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Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Ja also das mit den 18 statt 20 Stunden wäre jetzt das einzige, was zu bemängeln wäre. 20 stehen im Vertrag, wir haben aber zwischenzeitlich unsere Öffnungszeiten dauerhaft geändert und es hat keine Vertragsanpassung gegeben und ich habe auch nicht mehr nachgehakt. Läuft alles etwas drunter und drüber dort.
Kollegen hab ich keine, bin als einzige dort angestellt. Hab jetzt auch den Paragraphen gefunden, der mir erklärt, dass scheinbar alles richtig läuft. Hätte ich mich mal vorher mit auseinander setzen sollen, aber hinterher ist man ja immer schlauer....
von
Honigbiene586
am 03.03.2017, 15:44
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Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Dann würde ich es so sehen: Derzeit 18 Std. zuzüglich den regelmäßigen Provisionszahlungen, ab der neuen Saison dann das höhere Entgelt aus dem Referenzzeitraum von der letzten Sommersaison.
Mitglied inaktiv - 03.03.2017, 17:46
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Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Ja so wird es laufen. Nur dass ich Provision kriege, hat sie auch verneint. Da bin ich mir auch nicht sicher. Werde da aber nochmal ins Gespräch gehen mit ihr. Hauptsache ist, dass alles seine Richtigkeit hat und die Ungereimtheiten geklärt sind. Mehr Geld ist immer toll, ist aber ein hoher Preis, wenn dafür jetzt vllt sogar das gute Verhältnis zu meiner Chefin hätte leiden müssen. So ist es schon okay :)
von
Honigbiene586
am 03.03.2017, 17:57
Antwort auf:
Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Die (regelmäßigen) Provisionszahlungen gehören zum Entgelt dazu.
Ich bin aber auch der Meinung, dass man Prioritäten setzen muss. Wenn die Durchsetzung des Anspruchs vor Gericht endet und das Verhältnis dann zerrüttet ist, dann war es das auch nicht wert.
Mitglied inaktiv - 03.03.2017, 18:17
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Lohnfortzahlung bei Beschätigungsverbot
Ganz meiner Meinung. Ich werde sie nochmals ansprechen und um Klärung bitten. Den Weg zum Anwalt spar ich mir aber definitiv. Ich danke dir für die Mithilfe zur Klärung meiner Frage und wünsche ein schönes Wochenende :)
von
Honigbiene586
am 04.03.2017, 08:41