Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot im Minijob?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot im Minijob?

Hallo, ich bin Zahnarzthelferin und habe am 29.03.2017 Entbindungstermin. Heute habe ich beim Geburtsvorbereitungskurs von einer anderen Schwangeren erfahren, dass sie so wie ich einen Minijob auf 450 Euro Basis hat und wie ich familienversichert ist und ist auch Zahnarzthelferin. Allerdings hat sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, und bekommt weiterhin 450 Euro monatlich gezahlt, sie sagte von der Krankenkasse. Ich arbeite weiterhin (Stuhlassistenz), da mir meine Chefin zu verstehen gab, dass ich bei einem Beschäftigungsverbot kein Gehalt mehr bekomme. Ich arbeite zwei feste halbe Tage und als Urlaubs- und Krankheitsvertretung und habe dadurch jeden Monat ein unterschiedliches Gehalt. Im Durchschnitt ca 300 bis 350 Euro. Hatte meine Chefin unrecht? Hätte ich auch bei einem Beschäftigungsverbot 450 Euro bekommen? Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Ich weiss inzwischen, dass ich es beim Bundesversicherungsamt beantragen muss und einmalig 210 Euro erhalten würde. Habe aber auch gelesen, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen muss. Stimmt das, und wenn ja, wie hoch wäre er? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen sailormoon18

von sailormoon18 am 09.01.2017, 21:33



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot im Minijob?

Hallo, ja, da bekommen Sie Lohnfortzahlung. Der Zuschuss ist nur zwei Euro am Tag. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2017



Antwort auf: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot im Minijob?

Die Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber immer machen. Die meisten Tätigkeiten am Patientenstuhl entfallen dann für werdende Mütter. Der Arbeitgeber muss dir dann einen unschädlichen Ersatzarbeitsplatz zuweisen. Wenn möglich, ist das meist die Anmeldung. Nur wenn diese Möglichkeit entfällt, darf er evtl ein BV aussprechen, bei voller Lohnfortzahlung. Wende dich an die Gewerbeaufsicht. Dann wird das schnell geregelt.

Mitglied inaktiv - 10.01.2017, 08:59



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