Hallo Frau Bader, ich bin in der 28. Woche schwanger und seit Mitte März im Beschäftigungsverbot. Davor war ich zweimal für einige Wochen schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Wie wird mein Lohn während des Beschäftigungsverbotes berechnet? Ich habe gelesen, daß als Grundlage das Durchschnittsgehalt der letzten Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft dient. Allerdings war ich vor Eintritt der SS noch in Elternzeit von meiner ersten Tochter. Wird dann das Durchschnittsgehalt vor Eintritt der ersten Schwangerschaft berechnet?? Und wie wird das Elterngeld berechnet? Bis Nov 2010 ging meine 1.Elternzeit. Ab Januar 2011 habe ich für einige Wochen gearbeitet, dann war ich schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und seit Mitte März bin ich im BV. ET ist Anfang Juli. Müssen auch hier einige Gehälter vor der ersten SS als Berechnungsgrundlage hinzugezogen werden?? Vielen Dank im voraus
von leo09 am 13.04.2011, 21:58