Guten Morgen,
Ich bin in der 12.ssw und seit paar Tagen im Beschäftigungsverbot. In der 1. Schwangerschaft war ich such BV und habe normal mein Lohn bekommen. Doch diesmal habe ich Sorge dabei. Denn ich habe im Januar 2019 erst dort angefangen und habe noch bis Ende Juni Probezeit. Wie gestaltet sich das denn in diesen Fall, der Lohn? Habe im Internet gelesen dass während der Probezeit mutterschaftsgeld gezählt wird und nicht der normaler Lohn. Hoffe Sie können mir helfen.
Mit freundlichen grüßen
von
Eva21
am 04.04.2019, 07:11
Antwort auf:
Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot probezeit
Hallo,
Sie verwechseln Mutterschaftsgeld (= in den Schutzfristen vor u nachd er Geburt) mit Mutterschaftslohn (=im BV).
Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2019
Antwort auf:
Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot probezeit
Für die Zahlungen während der Probezeit gibt es keine Sonderregelung. Du bekommst das, was du auch ohne BV bekommen würdest.
von
chrissicat
am 04.04.2019, 08:12
Antwort auf:
Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot probezeit
Wie kommst du denn darauf, während eines BV erhält man den vereinbarten Lohn
Mitglied inaktiv - 04.04.2019, 09:52