Hallo Frau Bader, ich bin in der 23. Woche mit meinem zweiten Kind schwanger. Ab dem 01.10.2012 hat mir mein Arzt für meine Bürotätigkeit ein Beschäftigungsverbot bis zum Anfang meines Mutterschutzes am 18.12.2012 ausgesprochen. Seit dem 28.07.2012 arbeite ich erst wieder in Teilzeit. Also erst seit 6 Wochen. Meine Frage ist, mit welchem Gehalt kann ich ab dem 01.10.2012 rechnen und wer hat dies zu zahlen? Danke
von Mama20092013 am 30.09.2012, 17:40