Guten Tag, wie berechnet sich der Lohn bei einem Beschäftigungsverbot, wenn von den zur Berechnung zugrunde liegenden letzen drei Monaten vor Schwangerschaft zwei Monate unbezahlter Urlaub waren? Bleiben diese außer Betracht oder wird dann nur ein bezahlter Monat + zwei unbezahlte Monate berechnet? Vielen Dank
von Pia am 23.11.2016, 13:50