Frage: Lohn im krankheitsfall

Hallo Frau Bader , ich habe einen geringfügigen arbeitsvertrag mit einer Grundvergütung von 221 euro. Ich war vom 17.09 bis 24.09 krank geschrieben wegen einer grippe dann vom 27.09 bis 14.10 wegen verdacht auf frustrane kontraktionen hatte vom 15.10 bis 20.10 urlaub dann vom 21.10 bis 31.10 krank wegen verdacht auf frustrane konstraktionen und seit dem 31.10 bis 15.12 vom orthopäden wegen rücken probleme am 2.01 beginnt mein mutterschutz und am 31.01 endet mein vertrag. Ich bin über meinem Mann familieversichert. Ist es richtig das ich für den monat November vom arbeitgeber nur einen lohn von 42,50 euro bekomme? Wie sieht das in meinem mutterschutz mit dem lohn aus? Mit freundlichen Gruß

von Anna-Joel am 29.11.2016, 10:25



Antwort auf: Lohn im krankheitsfall

Hallo, entscheidend ist, ob die Krankheiten addiert werden. Wenn es wegen derselben Krankheit mehr as 6 Wochen sind, muss er keinen Lohn fortzahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2016



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