Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich noch bis 24.09.16 in Elternzeit. Mein Elterngeld lasse ich mir komplett im ersten Jahr auszahlen. Nun planen wir ein zweites Kind. Ich bin Krankenschwester und hätte Beschäftigungsverbot.Wenn ich zum Ende des zweiten Elternzeitjahres wieder schwanger werden würde und somit gleich wieder ins Beschäftigungsverbot falle, welchen "Lohn" würde ich bekommen bzw. Nach was wird dies errechnet? Ich ginge wieder ganztags arbeiten. Vielen Dank! MfG
von DorisStefan am 07.04.2015, 18:57