Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe heute den letzten Tag meiner zweijährigen Elternzeit, habe davon aber nur ein Jahr Elterngeld bezogen. Ich bin nun erneut schwanger (10ssw) und habe von meinem Frauenarzt heute ein Beschäftigungsverbot bekommen, da es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt und ich in einer Arztpraxis arbeite. Mein Arbeitgeber weiß soweit auch Bescheid. Meine Frage an sie ist, ob ich nun trotzdessen, dass ich nach meiner Elternzeit nicht wieder an der Arbeit stehen werde, mein normales Gehalt durch das BV beziehe? Vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Wochenende
von naihira am 14.10.2016, 15:56