Frage: Wann erster Tag EZ? Gerne an alle

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage, vielleicht etwas blöd, aber ich steh gerade irgendwie auf dem Schlauch. Unser ET ist der 02.03. Mein Mann wird in den ersten beiden LM Tz in EZ machen. 16 Std/Woche je 8 Std Mo u Di. Die ersten ca 6 Wochen nimmt er die beiden Arbeitstage Urlaub. Angenommen das Baby kommt jetzt an einem Fr morgen zB um 3 Uhr nachts oder um 8 Uhr, so dass er an dem Tag gar nicht arbeitet. Muss er dann an dem Tag Urlaub nehmen oder ist dies schon sein erster freier Tag. Die Ez müsste dann ja ab dem Fr zB 23.02.- 22.04. oder 02.03.-01.05. gehen. Beginnt die Regelung Mo u Di arbeiten Mi-Fr frei ab dem Moment der Geburt oder erst in der nächsten vollen Woche? Vielen Dank auch für die Beantwortung manch blöder Fragen. Gruß Niki

von Niki1980 am 19.01.2018, 10:40



Antwort auf: Wann erster Tag EZ? Gerne an alle

Hallo, ab dem Tag der Geburt beginnt, wenn er es so beantragt hat, die Elternzeit. Und in dieser Elternzeit muss er montags und dienstags je Vollzeit arbeiten. Also werden ihm auch nur die Montag und Dienstag beim Urlaub angerechnet. Wenn das Kind also an einem Freitag kommt, müsste er doch sowieso nicht arbeiten, da er Elternzeit beantragt hat. Ich versteh das Problem nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2018



Antwort auf: Wann erster Tag EZ? Gerne an alle

Das kann er doch einfach so vereinbaren, dass die Regelung ab dem Zeitpunkt der Geburt oder eben dem folgenden Morgen gilt. Man kann mit Arbeitgebern doch auch einfach mal reden und sich abstimmen. Ansonsten gilt Elternzeit prinzipiell ab dem Tag der Geburt. Ist die Geburt am 2.3. um 3 Uhr Morgens, dann ist der 2.3. der erste Tag der Geburt. Ist sie um 21 Uhr abends, dann ist das ebenfalls der erste Tag der EZ und die Stunden, die er gearbeitet hat halt blöd gelaufen. Und wenn das einer der potentiellen Arbeitstage wäre, kann man doch einfach mit dem AG vorher vereinbaren, dass der Tag dann ja halt gearbeitet wurde und die Urlaubsregelung erst am nächsten Tag beginnt. Vielleicht hab ich ja wirklich einen total umgänglichen Arbeitgeber (was ich bisher nicht so als Eindruck hatte), aber ich konnte bisher noch über jeden Sonderwunsch bezüglich Elternzeit mit meinem AG einfach reden und man hat eine vernünftige Einigung über alles gefunden, das beiden Seiten gerecht wurde und planbar war... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.01.2018, 10:46



Antwort auf: Wann erster Tag EZ? Gerne an alle

"Ab dem folgenden Morgen" wäre doch aber kein voller Monat EZ,oder? Kann das nicht ein Problem mit dem EG geben?

von Tini_79 am 19.01.2018, 12:02



Antwort auf: Wann erster Tag EZ? Gerne an alle

Wieso? Es gilt doch nur die Urlaubsregelung dann ab dem folgenden Morgen, die EZ beginnt natürlich ohne wenn und aber am Tag der Geburt, wie geschrieben. Aber wieso sollte ihm für den Tag dann Urlaub abgezogen werden, wenn er da tatsächlich ja gearbeitet hatte? Nur weil vereinbart war, dass er Montags Urlaub macht und das Kind am Montag nachdem er mit arbeiten fertig war dann doch noch auf die Welt kommen sollte? Ich würde das einfach mit dem AG besprechen. Das sind für mich keine Punkte, wo es um Paragraphen geht, sondern um rein menschliche Faktoren und die kann man im Normalfall besprechen. Und wenn man nicht mal DAS besprechen kann, dann ist der AG so verbohrt, dass es mit den zwei fixen und festgelegten Tagen Arbeitszeit eh schwer wird. Auf die hat er ja schon eigentlich keinen Anspruch. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 19.01.2018, 12:23



Antwort auf: Wann erster Tag EZ? Gerne an alle

Dein Mann soll EZ ab Geburt melden. Und dann eben für die ersten zwei Lebensmonate. Meistens geht es eh nachts los, so das man wenigstens den AG Bescheid geben kann. Sollte es doch so sein das er an dem tag bereits gearbeitet hätte, ist es halb blöde gelaufen aber egal. Ist es dann zufälligerweise ein Montag oder Dienstag, muss er dann eben für den tag keinen Urlaub nehmen, ist es Mittwoch bis Donnerstag, hat er im blödesten Fall zwar gearbeitet, aber da er ja eh TZ innerhalb der EZ arbeiten will macht es ja Bezahlungstechnisch keinen Unterschied. Dann redet man eben mit dem AG ob man den einen Urlaubstag dann "verschieben" kann. kann man ja sicherlich mit dem AG bereden. Futsch sind die Stunden sicherlich nicht. Schwieriger wäre es wenn er eben nicht TZ innerhalb der EZ arbeiten würde, aber selbst dann kann man in sicherlich 99% aller Fälle eine Regelung mit dem AG finden.

Mitglied inaktiv - 19.01.2018, 16:11