Liegestütze und Kniebeugen als Strafe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Liegestütze und Kniebeugen als Strafe

Hallo Frau Bader, ist es (unabhängig von der Pandemie) eigentlich erlaubt Kinder auch außerhalb des Sportunterrichts mit körperlichen Übungen zu bestrafen? Auf der Schule, die unsere Nichte besucht, gibt es einen Sportlehrer, der im Unterricht für vergessene Bücher z. B. 20 Liegestütze verlangt. Ebenso auf Klassenfahrten oder bei Ausflügen, was ich persönlich schon sehr fragwürdig finde. Da eines unserer Kinder ab nächstem Schuljahr die selbe Schule besuchen wird, würde mich interessieren ob es dafür eine rechtliche Regelung gibt?

von LilaLaune123 am 08.04.2021, 19:04



Antwort auf: Liegestütze und Kniebeugen als Strafe

Hallo, grundsätzlich darf ein Lehrer sanktionieren. Dies aber im angemessenen Rahmen und ohne, dass es demütigende ist. Wenn ein Sportlehrer im Sportunterricht Kniebeugen oder Liegestütze machen lässt, halte ich das für zulässig. Da im Sportunterricht jedoch wenig Bücher vergessen werden gehe ich davon aus, dass es in einem anderen Fach tut, was ich als problematisch wahrnehme. Einzelnes ist aber in den einzelnen Bundesländern in den Schulgesetzen geregelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2021



Antwort auf: Liegestütze und Kniebeugen als Strafe

Hallo, ich glaube, das kann man nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich sollte eine Sanktion zur "Tat" passen und pädagogisch sinnvoll sein. Sportliche "Strafen" würden von daher vielleicht tatsächlich eher in den Sportunterricht gehören, sie können aber durchaus auch sinnvoll sein, wenn zB ein körperlich nicht ausgelastetes Kind durch das Auspowern zur Ruhe kommen kann. Da der Mann nunmal auch Sportlehrer ist, sind diese Strafen ja nicht ganz an den Haaren herbeigezogen. Und wenn man davon ausgeht, dass eine Strafe (neben lehrreich) auch unangenehm sein kann (ohne ehrabschneidend zu sein), damit das unerwünschte Verhalten abgestellt wird, kann das im Zweifelsfall passend sein. Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn mein Kind das machen müsste, würde ich die Gesamtsituation betrachten und erst dann eventuell das Gespräch suchen. Viele Grüße

von Mamamaike am 08.04.2021, 21:29



Antwort auf: Liegestütze und Kniebeugen als Strafe

Hallo, kennst du denn den Lehrer, von dem das ausgeht? Oder ist das jetzt nur vom Hören-Sagen von deiner Nichte? Nicht falsch verstehen, aber so wie du das schreibst, hab ich vor meinem inneren Auge einen Lehrer aus der Kategorie "Oberfeldwebel", der die Kinder anbrüllt, und sie sofort auf der Stelle 20 Liegestütze machen lässt... verstehst du, wie ich meine? Ich würde es auch eher so sehen, wie Mamamaike beschrieben hat, wobei ich auch finde, dass die "Strafe" zur "Tat" passen sollte (also die Liegestütze eher im Sportunterricht für vergessene Turnschuhe o. ö.). Und ganz ehrlich? Wenn ich wüsste, dass ich 20 Liegestütze für vergessene Bücher, Hausaufgaben etc. machen müssste, würde ich meine Schultasche morgens doppelt checken :-)) wenn ich dagegen aber "nur" nachsitzen müssten oder irgendwelche stumpfsinnige Strafarbeiten abschreiben müsste, naja, da ist der "Lerneffekt" ja doch eher gering. Ich würde mir auf jeden Fall auch die Gesamtsituation anschauen, ihr werdet den Lehrer ja bestimmt mal an einem Elternabend / Einschulung kennenlernen, vielleicht wird er ja selbst von seinen "Methoden" berichten. Viele Grüße

von Nina677 am 09.04.2021, 11:57



Antwort auf: Liegestütze und Kniebeugen als Strafe

Nein. "Strafen" sowie so nicht. Es geht eigentlich um Maßnahmen, die einen erzieherischen/disziplinierenden und/oder leistungsfördernden Wert haben sollen. Also auch das klassische Nachsitzen und dabei eine Aufgabe erledigen soll eigentlich den Zweck erfüllen, den Schüler nacharbeiten zu lassen, was er wohl durch zu spät kommen, ständiges quatschen oä verpasst hat. Wobei er natürlich ebenfalls merken soll, dass es vorteilhafter gewesen wäre, er hätte im Unterricht aufgepasst/mitgearbeitet - dann könnte er nun auch pünktlich gehen. Es muss also eigentlich einen Bezug haben zu dem, was falsch gelaufen ist. Im Sportunterricht wären also Liegestütze/2 Runden laufen oä für quatschen/nicht zuhören ok - in anderem Unterricht nicht. Aber selbst hier darf eine Maßnahme eines auf keinen Fall sein: demütigend. Ein Schüler, von dem der Lehrer weiß, dass er zB auf Grund von Übergewicht keinesfalls auch nur 2 Liegestütze halbwegs hinbekommt, darf auch nicht damit "bestraft" werden. Der Lehrer würde den Schüler damit nämlich vor allen anderen demütigen. Deswegen dürfen Schüler auch zwar wegen Störens zB an einen Einzeltisch gesetzt werden (wo sie eben nicht mehr den Nachbarn ablenken) - aber nicht wie früher üblich in die Ecke gestellt werden, so dass alle anderen ihn anstarren können. Und während zB einer Bio-Stunde für vergessene HA´s oder so vor der Klasse 20 Liegestütze machen zu müssen erfüllt genau das - ein Vorführen und ggf. auch Demütigen ohne Bezug zum "Vergehen" oder einem zum Fach passenden leistungsförderndem Aspekt. Frage ich halt aber immer, ob es die Kids stört. Wenn die lieber 10 Kniebeugen machen als 2 Seiten zusätzlich zu schreiben und sich dabei nicht gedemütigt fühlen ....

von cube am 10.04.2021, 08:47



Antwort auf: Liegestütze und Kniebeugen als Strafe

Danke schon mal für eure Antworten. Nein ich kenne den Lehrer bisher kaum, da wir ja bisher noch kein Kind auf dieser Schule hatten und er auch erst das zweite Schuljahr an der Schule unterrichtet. Allerdings habe ich die Sache mit den Liegestütze nicht nur von unserer Nichte gehört, sondern auch von anderen Eltern, die Kinder auf der Schule haben sowie von einer Bekannten, die selbst Lehrerin an dieser Schule ist. Von früher kenne ich es auch noch, dass im Sportunterricht für Quatschen usw. Liegestütze gemacht oder zusätzliche Runden gelaufen werden mussten. Das finde ich soweit auch in Ordnung. Aber das war dann wirklich auf den Sportunterricht beschränkt. In allen anderen Fächern gab es dann zusätzliche Hausaufgaben oder ähnliches, aber keine Liegestütze vor der ganzen Kasse. Unsere Nichte ist relativ sportlich, findet die Liegestütze vor 25 Mitschülern aber trotzdem unangenehm. Für die Kinder in der Klasse mit Übergewicht usw. ist das sicher noch schlimmer. Deswegen würde mich interessieren, ob der Lehrer hier relativ freie Hand hat oder ob es dafür eine Regelung gibt.

von LilaLaune123 am 12.04.2021, 11:08