Hallo,
Hätte eine Frage ich arbeite seit zwei Jahren über eine leihfirma , auf unbestimmte Zeit ,bin dann nach eineinhalb Jahren schwanger geworden, bekam dann auch beschäftigungsverbot von denen, nun ist meine Frage , wie läuft es dann wenn mein Kind zur Welt kommt und die acht Wochen Mutterschutz danach vorbei sind, können die mich dann kündigen oder können oder müssen sie mir dann elternzeit geben, weil ich ja irgendwo ja krankenversichert sein muss . Danke schon mal im Voraus.
von
Dini2012
am 31.01.2017, 22:41
Antwort auf:
Leihfirma und elternzeit?
Hallo,
nein, wieso? Sie gehen dann, wenn Sie möchten, ganz normal in EZ u haben besonderen Kündigungsschutz
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2017
Antwort auf:
Leihfirma und elternzeit?
Du kannst ganz normal Elternzeit nehmen, musst dich natürlich an die Fristen halten.
Die Inanspruchnahme der Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
Während der Schwangerschaft und Elternzeit hast du Kündigungsschutz, d.h. dein Arbeitgeber darf dir nicht kündigen. Dies gilt für Leihfirmen genauso wie für jedes andere Unternehmen auch.
von
chrissicat
am 01.02.2017, 05:14