Frage: Lebensversicherung

Hallo, ich habe vor einiger Zeit eine Lebensversicherung auf meinen Mann abgeschlossen. Ich bin die Begünstigte und ich zahle auch die Beiträge. Für den Fall, dass ich das Erbe nicht antreten kann, habe ich meine gesetzlichen Erben (wahrscheinlich dann meine Tochter) angegeben. Nun hat der Sohn meines Mannes das mitbekommen (ist ja auch kein Geheimnis), hat es an seine Mutter weitergegeben und die hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie im Falle eines Falles einen Anteil ihres Sohnes fordern würde, da es sich um das Erbe seine Vaters handeln würde. Hätte sie da überhaupt eine Chance? Mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 15.04.2013, 11:06



Antwort auf: Lebensversicherung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2013



Antwort auf: Lebensversicherung

Meines Wissens nach nein, denn die LV gehört nicht in die Erbmasse, sofern ein Berechtigert (also Sie selbst) angegeben ist. Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.04.2013, 12:33