Kindergartenplatz an einem anderen Ort als der Wohnort der Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergartenplatz an einem anderen Ort als der Wohnort der Eltern

Eine Freundin von mir lebt in Bonn. Da beide Elternteile arbeiten, soll die Betreuung des 3-jährigen Sohnes die Woche über durch die Großeltern in Koblenz wahrgenommen werden. Die Eltern möchten beantragen die Aufnahme von ihrem Sohn in einen Koblenzer Kindergarten, berufen sich dabei auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und das Wunsch- und Wahlrecht. Ist das so möglich? Ich habe meiner Freundin gesagt, dass das so nicht geht. VIelen Dank für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 06.02.2012, 14:58



Antwort auf: Kindergartenplatz an einem anderen Ort als der Wohnort der Eltern

Hallo, zuerst einmal sind es nicht nur zwei unterschiedliche Gemeinden, sondern auch zwei unterschiedliche Bundesländer. Bei uns hier in Koblenz bzw in Rh-Pf. kostet der Ki-Ga nichts, anders ist es in Bonn/NRW. Sie kann das Kind bei den Großeltern anmelden, aber dann fallen andere Dinge wie zB KG weg. Sie kann versuchen, einen Antrag in NRW auf Kostenübernahme in Rh-Pf. zu stellen. ich denke aber nicht, dass das klappt, denn wir hier in Rh-P. haben Anspruch auf einen Platz ab 2. Da können die wenigen Plätze nicht auf landesfremde Kinder verteilt werden. Mich persönlich würde es ärgern, wenn mein Kind keinen Platz bekommt, obwohl wir alle in Ko wohnen u andere aus Bonn den Plätze hätten (rein theoretisch meine ich, praktisch habe ich einen Platz :-) ). Aber versuchen kann sie es. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2012



Antwort auf: Kindergartenplatz an einem anderen Ort als der Wohnort der Eltern

Wenn sie den selbst bezahlen und Koblenz einen freien Platz hat, dann geht das vielleicht. Bonn wird nicht einen Fremdplatz finanzieren, wenn sie selbst einen stellen können und somit ihrer Pflicht nachkommen. Wunsch und Wahlrecht ? Habe ich beim Kindergarten noch nie gehört, es gibt einen Rechtsanspruch ab 3 Jahren, aber das kann auch am Ende der Stadt sein. Vielleicht sollten sie nach Koblenz ziehen oder den Erstwohnsitz des indes dahin verlegen.

Mitglied inaktiv - 06.02.2012, 15:03



Antwort auf: Kindergartenplatz an einem anderen Ort als der Wohnort der Eltern

Da hätte ich evtl. sogar ein strafrechtliches Problem (wenn das Kind tatsächlich den lebensmittelpunt in Bonn hat)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2012



Antwort auf: Kindergartenplatz an einem anderen Ort als der Wohnort der Eltern

... wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes bei den Großeltern in Koblenz ist ? So hatte ich es verstanden, da sie ihn unter der Woche betreuen sollen,

Mitglied inaktiv - 06.02.2012, 17:00



Antwort auf: Kindergartenplatz an einem anderen Ort als der Wohnort der Eltern

Hallo, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes in Koblenz ist, hält es sich in der Woche 4 und mehr Tage dort auf und muss wohl laut Meldegesetz auch mit Erstwohnsitz dort gemeldet sein. Dann werden aber die Großeltern das Kindergeld beantragen müssen, weil es den Eltern nicht zusteht, wenn das Kind nicht in ihrem Haushalt gemeldet ist. bestimmt nicht so günstig für die Eltern, auch steuerlich nicht! Insoweit war die Idee von oben gut, dass sich auch die Eltern mit Erstwohnsitz in Koblenz bei den Großeltern anmelden. Was diese dann an Kommunalabgaben etc. mehr zahlen müssen, steht auf einem anderen Blatt!

von Murmeline am 07.02.2012, 06:04



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Eltern und Kindergeld bei Versetzung ins Ausland.

Schönen guten Tag, wie sieht es aus wenn die Ehefrau als Bundesbeamtin in die USA versetzt wird. Steht dem Vater der sich aufgrund seiner 2 Kinder in Elternzeit befindet und mitzieht dann Elterngeld zu bzw. der Familie dann auch Kindergeld ?


Kann man den Eltern verbieten das Kind IM Kindergarten abzugeben?

Liebe Frau Bader, weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht können Sie mir helfen. Meine Große wurde mit 3 während Corona in den KIGA eingewöhnt, seitdem durfte ich (und auch alle anderen Eltern) mein Kind nur an der Tür übergeben. Nun ist ja seit 1. März das Ende der Pandemie, aber leider dürfen wir nach wie vor nicht in den KIGA, nun...


Verlust Kindergartenplatz?

Mein Sohn geht nun schon zwei Jahren in einen Kindergarten jedoch nicht in dem Ort wo wir wohnen. Nun bekam ich heute einen Brief das es im nächsten Jahr zu viele Kinder für zu wenig Plätze sind. Kann es nun passieren das mein Sohn nicht mehr in diesen kiga gehen kann?


Eltern- und Kindergeldantrag

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Kinder- und Elterngeld beantragt man ja erst nach der Geburt und man sendet die Anträge an die zuständige Familienkasse und Elterngeldstelle. Ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung beider Anträge länger als einen Monat dauert. Wir ziehen jedoch ca. einen Monat nach der Geburt in ein an...


Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz ab 3 Jahren?

Liebe Frau Bader, ich weiß, dass jedes Kind ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz hat. Wie ist die Lage, wenn ich meine Kinder zu Hause betreue und ich sie erst mit 3 Jahren in den Kindergarten schicken möchte? Besteht der Rechtsanspruch dann immer noch oder verfällt er mit 3 Jahren? Danke und VG


Krankengeld bei Eltern-Teilzeit

Liebe frau Bader, Ich befinde mich in Elternteilzeit, erhalte Elterngeld plus (noch für 3 Monate) und arbeite in Teilzeit. Nun bin ich bedingt durch einen Schicksalsschlag voraussichtlich für eine lange Zeit krankgeschrieben (>6 monate) und werde daher auch ins Krankengeld rutschen. Wie berechnet sich dies bei dieser Einkommens-Situation? Wir ...


Verlust Rechtsanspruch Kindergartenplatz

Hallo, wir haben heute für unseren zweijährigen Sohn für unsere drei Wunschkindergärten allesamt Ablehnungen erhalten. Die Rücksprache mit dem Jugendamt ergab, dass nur ein Platz an einem Kindergarten vorhanden ist, der, sagen wir mal höflich formuliert, nicht gerade hochwertig ist. Frage: Wenn wir diesen Platz nun ablehnen, ist dann der Rech...


Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern

Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen.  An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g...


Kein Kindergartenplatz

Hallo Frau Bader, ich habe im November eine Mitarbeiterin unseres Wunschkindergartens für unsere Tochter gefragt, wann ich sie denn anmelden muss. Sie fragte mich wann unsere Tochter 3 Jahre alt wird und als ich ihr antwortete,  das sie im Januar 2025 3 Jahre alt wird, meinte sie nur da habt ihr ja noch Zeit. Sie sagte ich solle mir im Sommer eine...


Kein Kindergartenplatz

Hallo Frau Bader, ich habe im November eine Mitarbeiterin unseres Wunschkindergartens für unsere Tochter gefragt, wann ich sie denn anmelden muss. Sie fragte mich wann unsere Tochter 3 Jahre alt wird und als ich ihr antwortete,  das sie im Januar 2025 3 Jahre alt wird, da meinte sie nur da habt ihr ja noch Zeit. Sie sagte ich solle mir im Sommer e...