Im August lief mein Elterngelt (aufgeteilt auf 2 Jahre) aus. Meinen Sohn habe ich jetzt in einer Kita angemeldet, da ich wieder stundenweise arbeiten gehen möchte. Voraussetzung für eine Arbeitsstelle oder Arbeitslosengeld lt Arbeitsamt sind 15 Std. feste Betreuungszeit durch Kita oder Tagesmutter. Drunter geht nichts. Komme jetzt auf 17 Std. Ein Antrag oder ähnliches beim Arbeitsamt läuft noch nicht. Außerdem habe ich Landeserziehungsgeld in Bayern beantragt und mit 200,- € bewilligt bekommen. Nun habe ich im Internet gelesen, dass als Voraussetzung für das Landeserziehungsgeld das Kind Zuhause also nicht in einer Kita betreut werden muss. Frage 1: Stimmt das? Habe so viel Widersprüchliches gelesen. Demnach müsste man das Kind wieder aus der Krippe abmelden, oder? Vielen Dank schonmal im Voraus. Gruß Nicole
von Joonelocin am 11.09.2012, 14:51