Kv 17 jahre lang zu wenig unterhalt gezahlt , habe ich ein anspruch auf den rest

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kv 17 jahre lang zu wenig unterhalt gezahlt , habe ich ein anspruch auf den rest

Hallo , Mein Vater hat 17 jahre lang zu wenig unterhalt gezahlt, dies ist rausgekommen weil er seinen Unterhalt kürzen wollte da ich eine lehre angefangen habe. Er hat 300 Euro gezahlt hätte aber 370 zahlen müssen. Er hat noch 2 kinder die nicht von meiner mutter sind die 2 und 4 jahre alt sind. Meine frage wäre ob ich ein recht darauf habe die differenz von 70 euro im monat nachgezahlt zu bekommen. Er kommt auf ein Monatliches Gehalt von 2700 euro netto und da ich keinen kontakt wollte hat er keine weiteren Kosten von mir übernommen. Hoffe ihr könnt mir helfen Lg Florian bin im übrigen 17 jahre alt

von goldenbooter am 09.11.2014, 15:35



Antwort auf: Kv 17 jahre lang zu wenig unterhalt gezahlt , habe ich ein anspruch auf den rest

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2014



Antwort auf: Kv 17 jahre lang zu wenig unterhalt gezahlt , habe ich ein anspruch auf den rest

Woher weißt Du wieviel er gezahlt hat in den letzten 17 Jahren ? Wann hat Deine Mutter denn zuletzt prüfen lassen ob der Unterhalt noch angemessen ist , oder er mehr leisten kann. Seit wann verdient er so viel netto ? Gibt es einen Titel und wenn ja was steht da drin ?

von Sternenschnuppe am 09.11.2014, 17:28



Antwort auf: Kv 17 jahre lang zu wenig unterhalt gezahlt , habe ich ein anspruch auf den rest

Hallo, deine Chancen sind extrem gering. Denn deine Mutter ist für die Neuberechnung verantwortlich. Sollte er mehr verdient haben, so kannst du nur für einen kleinen Zeitraum den Unterhalt nachfordern. Der Unterhalt wurde ja per Unterhaltstitel bestimmt und stand somit fest. Sicher hätte er als verantwortungsvoller Vater sein höheres Gehalt melden können aber muss er nicht. Es gibt in der Düsseldorfer Tabelle klare Altersstufen und danach hätte jederzeit deine Mutter berechnen lassen können! Du bekommst ganz sicher keinen Unterhalt der letzten 17 Jahre nachgezahlt. Höchstens der letzten zwei Jahre und da hat sich dein Unterhaltsanspruch, durch die zwei anderen Kinder verringert. LG

von Colien07022004 am 09.11.2014, 18:19



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