Sehr geehrte Fr. Bader,
eine Frage:
wenn ich jetzt eine kurzfristige Beschäftigung eingehe mit unregelmäßiger Anzahl von Diensten im Monat, max. aber 70/Jahr, wie wird das gerechnet, wenn ich in 2-3 Monaten schwanger werde und ein BV bekäme?
Es gibt dann ja kein Festgehalt im Monat, zählt da dann der Durchschnitt der Monate vor dem BV (und bitte keine Diskussion bezügl. BV ja oder nein).
von
La_Latina
am 24.09.2017, 07:22
Antwort auf:
kurzfristige Beschäftigung und BV (gern auch an alle)
Hallo,
der Durchschnitt der letzten drei Mo vor der SchwS
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2017
Antwort auf:
kurzfristige Beschäftigung und BV (gern auch an alle)
Ja, der Durchschnitt
Und Diskussionen gibt es bei Fragen wegen BV nur dann wenn ersichtlich ist das es grenzwertig ist. Bei deiner Frage nicht ersichtlich weil allgemein.
Mitglied inaktiv - 24.09.2017, 08:14