Guten Tag, Wir bekommen voraussichtlich im März Nachwuchs. Ich werde 12 Monate Elternzeit nehmen, mein Mann 2 Monate Elternzeit und wir werden beide Basis-Elterngeld beantragen. Der AG meines Mannes hat für Januar bereits 3/4 Tage Kurzarbeit angekündigt. Mein Mann wird diese mit Urlaub überbrücken, da das Elterngeld sonst ja reduziert wird. Was passiert jedoch in dem Fall, falls der AG im Zeitraum der Elternzeit nochmal Kurzarbeit anmeldet? Ist das für uns unrelevant oder muss hier was beachtet werden? Vielen Dank!
von Kathy986 am 28.12.2019, 12:38