Hallo Frau Bader, aus meiner Vollzeittätigkeit vor der Geburt meiner Tochter habe ich noch einige Tage Resturlaub (aus 2010 und 2011). Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich jetzt wieder arbeiten, allerdings nur noch 4 Tage pro Woche. Von Kollegen habe ich gehört, dass ihnen bei gleicher Konstellation dieser nicht genommene Resturlaub gekürzt wurde, u.z. anteilig um 1/5 pro nunmehr arbeitsfreiem Wochentag. Stimmt es, dass eine solche Kürzung nach dem EuGH-Urteil vom 22.04.10 nicht mehr zulässig ist oder gilt das bisher nationale Recht solange weiter, bis eine entsprechende Gesetzesänderung in Deutschland beschlossen ist ? Gilt das nur für Angestellte oder auch für Beamte ? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
von maedi1976 am 04.03.2013, 15:09