Schönen guten Tag, Ich bin noch bis Januar 2016 in Elternzeit. Seit über einem Jahr arbeite ich nebenher auf 450€ Basis wieder, mit Zustimmung meines Arbeitgebers. Nun bin ich ganz frisch schwanger und ich hab etwas Stress bei meinem 450€ Job. Nun meine Frage. Besteht auch bein meinem 450€ Job ein Kündigungsverbot bei Schwangeren? Und wovon wird das Elterngeld berechnet? Bekomm ich nur den Minimalsatz? Vielen Dank Lilly2812
von lilly28 am 03.03.2016, 12:43