Hallo, angenommen, ein Vater nimmt den ersten Lebensmonats seines Kindes Elternzeit. Die Mitteilung an den AG erfolgt fritsgerecht 8 Woche vor dem errechneten Enbindungstermin. Zeitgleich wird dem AG mitgeteilt, dass die Elternzeit in zwei Zeitabschnitten genommen wird - der zweite Zeitabschnitt ab dem 4. Lebensmonat. Besteht dann in der Zeit zwischen den zwei Zeitphasen ebenfalls ein Kündigungsschutz seitens des AGs. Was würde in Hinblick auf das Elterngeld geschehen, wenn im zwischen den zwei Abschnitten vom AG gekündigt wird?
von SvenDiego am 24.09.2014, 11:50