Guten Abend, ich hatte nach Geburt meiner Tochter für ein Jahr Elterzeit und arbeite seit fats einem Jahr wieder. Nun möchte ich nochmals einen Antrag auf Elternzeit zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr stellen. Besteht hier auch ein Kündigungsschutz ab 8 Wochen vor der Elternzeit? Ich habe gelesen, dass vor dem zweiten Abschnitt kein Kündigungsschtz besteht. Gilt das nur, wenn man beide Abschnitte gleich angibt, oder auch in meinem Fall? Das heisst, habe ich Kündigungsschutz? Vielen Dank! Birgit
von biggi66 am 17.06.2016, 21:53