Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit meines ersten Kindes und habe dort bereits eine Teilzeit-Zusatzvereinbarung ab September 2015 unterschrieben hier liegen.
Nun bin ich wieder schwanger und ich bin mir nicht sicher ob ich meinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft berichten kann, ohne dass der mich kündigen bzw. die Zusatzvereinbarung auf 50% auflösen kann wenn er von der SS erfährt? Oder habe ich ein Anrecht auf die Teilzeitstelle auch wenn ich dann nur 4 Monate bis zum Mutterschutz arbeiten würde?
Ich würde nämlich gerne arbeiten um das Elterngeld dementsprechend aufzustocken. ET ist 10.03.2016.
Besten Dank für Ihre Hilfe.
I. Linder
von
senirednil
am 06.07.2015, 21:18
Antwort auf:
Kündigungsschutz bei 2. SS in der Elternzeit vor erneutem Arbeitsantritt in TZ?
Hallo,
nein, wenn er unterschrieben hat ist alles gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2015
Antwort auf:
Kündigungsschutz bei 2. SS in der Elternzeit vor erneutem Arbeitsantritt in TZ?
Unterschrieben ist unterschrieben.
Ist das Teilzeit in Elternzeit ? Wenn ja, dann beende die Elternzeit zum Tag vor dem Mutterschutz um Mutterschaftsgeld in Höhe des Vollzeitgehaltes zu bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 06.07.2015, 23:04
Antwort auf:
Kündigungsschutz bei 2. SS in der Elternzeit vor erneutem Arbeitsantritt in TZ?
Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ja genau Teilzeit in Elternzeit. D.h. Wenn ich am 28.1.16 in Mutterschutz gehe muss ich die Elternzeit des ersten Kindes vorher schriftlich beenden dann bekomme ich in Mutterschutz mein Vollzeit-Gehalt?? Das wäre ja toll bezahlt das dann die Firma oder die Krankenkasse?
Danke schon einmal!
von
senirednil
am 07.07.2015, 22:28
Antwort auf:
Kündigungsschutz bei 2. SS in der Elternzeit vor erneutem Arbeitsantritt in TZ?
Genau. Beenden zum 27. dann. Das muss man auch nur melden. Der AG kann da nix machen.
Dadurch lebt der Vollzeitvertrag auf und da Du im Mutterschutz bist läuft es wie beim ersten Kind wieder.
13€ Krankenkasse pro Tag, der Rest der Arbeitgeber. Er bekommt es aber dann auch wieder von der Krankenkasse.
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2015, 12:08