Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 01.11.2011 in einem Kleinbetrieb mit weniger als 5 Mitarbeitern geringfügig beschäftigt. Bis 31.03.2013 habe ich diese Beschäftigung zusätzlich zu einer Teilzeitbeschäftigung in Festanstellung (in einem anderen Betrieb) durchgeführt, seit 01.04.2013 habe ich nur noch diesen Minijob. Nun bin ich aktuell in der 21. SSW mit unserem 3. Kind schwanger. Der gesetzliche Mutterschutz würde am 02.11.2014 beginnen. Ich ging also davon aus, dass ich noch bis Ende Oktober 2014 Anspruch auf Beschäftigung habe. Heute bekam ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung zum 30.09.2014. Meine Frage ist nun: Darf einer geringfügig beschäftigten Schwangeren in einem Kleinbetrieb < 5 Mitarbeiter während der SS gekündigt werden? Immerhin würde mir durch die Kündigung das Oktobergehalt von EUR 450,- fehlen, ebenso hätte ich eine (wenn auch nur geringe) Einbuße beim darauffolgenden Elterngeld. Begründet wurde die Kündigung zumindest mündlich mit "betriebsbedingt" (was aufgrund des aktuellen Arbeitsanfalls auch einigermaßen der Realität entspricht), in der schriftlichen Kündigung selbst wird nur auf die vertraglich vereinbarte 4-wöchige Kündigungsfrist verwiesen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mitglied inaktiv - 31.07.2014, 11:03