Frage:
Hallo.
Ich bin momentan (Anfang Juni) noch bis Ende Juli in Elternzeit und habe die Zusage für eine neue Stelle und möchte meinen alten Job nun kündigen.
Laut Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Dann würde ich Ende Juli raus sein und würde nach der Elternzeit gar nicht mehr in meinen alten Job zurück müssen.
Nach BEEG sind es aber offensichtlich 3 Monate Kündigungsfrist in der Elternzeit, hieße das für mich dann tatsächlich, dass ich bis Ende September noch zum alten Job muss? Der Sinn der drei Monate erschließt sich mir nicht...
Dann gehe ich doch lieber am 1.8. NACH meiner Elternzeit ins Büro, kündige ganz normal mit 4 wöchiger Frist zu Ende August und kann dann Anfang September den neuen Job antreten.
Ich bin wirklich verwirrt, was richtig ist, ob die drei Monate Kündigungsfrist für mich gelten und was denn der Sinn dahinter wäre...
Über eine Antwort würde ich mich wirklich freuen.
Herzlichen Dank vorab!
Katharina
von KathiBu85 am 06.06.2017, 23:40 Uhr

Antwort auf:
Kündigungsgrund in der Elternzeit
Hallo,
der Sinn ist schlichtweg, dass auch der Arbeitgeber die Chance hat, zu planen.
Ansonsten können Sie es so machen wie beschrieben.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2017
Antwort:
Wann GENAU Endet denn die Elternzeit?
Wann GENAU Endet denn die Elternzeit?
Erst danach kann ich helfen.
Gruss
D
von desireekk am 07.06.2017

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