Sehr geehrte Frau Bader, Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen könnten: Kann ein Arbeitgeber - wenn die entsprechende Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt vorliegt - ein Arbeitsverhältnis auch zum Ende der Elternzeit kündigung (auch wenn es sich um ein Datum mitten im Monat handelt), oder muss die Kündigung immer zum Ende des Monats erfolgen? Beispiel: Ende Elternzeit = 20.10. Ist eine Kündigung zum 20.10. möglich, oder wird dann zum 30.9. gekündigt? Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Nina
Mitglied inaktiv - 29.05.2011, 11:43