Guten Tag Frau Bader, schon vor meiner Schwangerschaft hatte ich sehr stark mit Mobbing am Arbeitsplatz zu kämpfen und aus verschiedenen Gründen konnte mein Chef mich damals nicht unterstützen, obwohl er davon wusste. Er hat aus diesem Grund auch frühzeitig einem BV während der Schwangerschaft zugestimmt. Nun endet im Sommer meine Elternzeit und er hat mir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung (zum ersten Arbeitstag nach Elternzeit) angeboten. Diesen möchte ich auch gerne annehmen. Nun habe ich im Internet überall gelesen, dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, damit die Abfindung nicht auf ALG1 angerechnet wird. Was bedeutet denn das? Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es doch keine Kündigungsfrist? Das ist alles sehr undurchsichtich. Können Sie mir bitte sagen, was es mit den Fristen auf sich hat und was ich nun tun muss um keine finanziellen Verluste zu haben? Ich bedanke mich vielmals für Ihre Mühe, freundliche Grüße und einen schönen Tag
von gwasslschdribbe am 05.03.2013, 09:46