Hallo Frau Bader, ich habe schon wieder, vielleicht etwas theoretische Frage. Wir erwarten Anfang März unser zweites Kind. Mein Mann möchte die ersten zwei Monate Elternzeit, eventuell TZ in Elternzeit, nehmen. Er ist bei seinem derzeitigen AG nicht ganz glücklich und würde gerne wechseln. Allerdings hat er in seinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Das macht den Jobwechsel schwierig. Nun ist es ja so, dass man zum Ende der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten hat. Gilt das auch, wenn man nur zwei Monate Elternzeit nimmt? Wenn ja, wann müsste man kündigen? Man weiß ja nicht genau wann der Geburtstermin ist (in der Regel) und wann man dann genau EZ nimmt. Danke und Gruß Niki
von Niki1980 am 20.09.2017, 07:20