Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit bis Ende Juni 2018 in Elternzeit bei meinem alten AG. Ab nächstes Jahr Juli würde mein Vollzeitvertrag wieder greifen. Meine Familie und ich sind nun an einen anderen Wohnort gezogen und ich habe hier die Aussicht auf einen neuen Job. Die Frage ist, ob ich meinen alten Arbeitsvertrag während der laufenden Elternzeit mit derselben Kündigungsfrist die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde (4 Wochen zum Monatsende), kündigen kann ? Oder gelten in der Elternzeit gesonderte Kündigungsfristen ? Ich habe gehört, dass ich zum Ende der EZ hin nur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen kann und mich würde interessieren, wie es während der Elternzeit aussieht. Vielen Dank schon einmal für Ihre Auskunft. MfG Stella0606
von Stella0606 am 17.07.2017, 19:54