Liebe Frau Bader,
ich hatte Ihnen bereits Ende April geschrieben. Ich muss nochmal kurz nachfragen. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und auch genehmigt bekommen, bis 29.10.2015. Nun will ich aber bereits nach einem Jahr wieder arbeiten, allerdings bei einem anderen Arbeitgeber. Stimmt es, dass ich dann nur 4 Wochen Kündigungsfrist habe, da es innerhalb der genehmigten Elternzeit liegt und nicht zum Ende?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Mit besten Grüßen
Melli1707
von
Melli1707
am 05.05.2014, 11:19
Antwort auf:
Kündigungsfrist während Elternzeit
Hallo,
es gilt die vertragliche/ tarifliche/ gesetzliche Kündigungsfrist. Aber wieso kündigen - wenn Ihr AG zustimmt, können Sie in der EZ bei einem anderen AG TZ arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2014
Antwort auf:
Kündigungsfrist während Elternzeit
Wenn Deine vertragliche Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, dann ja.
Ist in Deinem AV keine Kündigungsfrist festgehalten, so greift die tarifliche Kündigungsfrist. Unterliegst Du keinem Tarifvertrag greift die gesetzliche Kündigungsfrist.
Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist darf nicht unter der gesetzlichen Kündigungsfrist liegen. Sollten sie es tun, dann greift wieder die gesetzliche Kündigungsfrist.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen kannst Du hier nachlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.05.2014, 12:44