Frage: Kündigungsfrist nach Elternzeit

Hallo, meine Elternzeit endet am 16.10.2012 und ich wollte eigentlich gerne in Teilzeit in meine Firma zurück kehren da wir mittlerweilen 3 Kinder haben! Nun hat mir mein Arbeitgeber aber leider nur eine Vollzeitstelle (also wie vor meiner Elternzeit) angeboten. Ich denke jedoch das er nicht damit rechnet das ich die Vollzeitstelle wirklich antreten werde!!! Leider könnte es sein das sich bei uns evtl. arbeitstechnisch (bei meinem Mann) etwas verändert und ich jetzt gezwungen bin meine Stelle doch in Vollzeit anzutreten. Wann nach Wiedereintritt könnte mich denn mein AG kündigen (ist ein Mittelständisches Unternehmen mit mehr als 80 Mitarbeitern). Ich hatte früher glaube ich 4 Wochen Kündigungsfrist, jedoch wäre das ja mutwillige täuschung von meinem AG wenn er mir vorgaukelt eine Vollzeitstelle zu haben und mich dann doch gleich wieder kündigt. Oder ist der AG gezwungen eine gewisse zeit verstreichen zu lassen bis er mich kündigen kann ich habe immerhin eine 14jährige zugehörigkeit incl. der Elternzeit bei der Firma. Ich würde wahrscheinlich auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren wenn ich im Oktober erst meine Stelle antrete und dann gleich wieder entlassen werde (da unsere letztgeborenen Zwillinge dann das 4 Lebensjahr haben) also Arbeitslos müßte ich mich noch vor dem 4 Lebensjahr melden um einen anspruch zu haben. Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. LG Anja

von Dreierbande1610 am 08.09.2012, 00:34



Antwort auf: Kündigungsfrist nach Elternzeit

Hallo, der Arbeitgeber kann frühestens am ersten Arbeitstag kündigen. Bei einer so langen Betriebszugehörigkeit haben sie auch lange Kündigungsfristen. Lesen Sie es hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Und dann muss er auch noch einen Grund zur Kündigung haben. Wenn es eine betriebsbedingte Kündigung sein soll, muss er die soziale Auswahl beachten. Diese besteht aus vier Komponenten: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltsverpflichtung, Behinderung. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2012



Antwort auf: Kündigungsfrist nach Elternzeit

Du kannst am ersten Tag nach deiner Elternzeit die Kündigung erhalten. Mit den vertraglichen Fristen und unter Berücksichtigung der geltenden "Sozialauswahl". Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.09.2012, 01:13



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