Frage: Kündigungsfrist in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter wird am 3. August 3 Jahre alt. Seit 2 Jahren arbeite ich Teilzeit bei meinem vorherigen Arbeitgeber (innerhalb der Elternzeit). Dieser Teilzeitvertrag läuft zum 3. August 2017 aus und geht dann in meinen unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag über, den ich nicht antreten möchte. Nun teilte mir meine Chefin mit das ich nicht weiter Halbtags beschäftigt werden kann und demnach zum 3. August 2017 das Unternehmen verlassen muss.Sie hat mir noch nicht offiziell gekündigt. Welche Kündigungsfrist besteht überhaupt? und müsste ich sonst den Arbeitsvertrag auflösen wenn ich keine Kündigung ihrerseits erhalten und trotzdem nicht weiter Vollzeit beschäftigt werden möchte? Vielen Dank für eine Info! Jennifer Schubert

von Jennyundsternchen am 09.05.2017, 17:13



Antwort auf: Kündigungsfrist in der Elternzeit

Hallo, grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Ihren Vollzeitvertrag zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie jedoch nach der Elternzeitanspruch auf Teilzeitarbeit. Dies setzt voraus, dass der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine betrieblichen Gründe vorliegen, die gegen die Teilzeitbeschäftigung sprechen. Das mit der betrieblichen Gründen wird schon schwierig für den Arbeitgeber, da er Sie ja bereits während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt hat. Hängt also nun von der Anzahl der Arbeitnehmer ab. Wenn Sie keinen Anspruch auf Teilzeit haben und die Vollzeitstelle nicht erfüllen können, müssen Sie kündigen. Dies drei Monate vor Ende der Elternzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2017



Antwort auf: Kündigungsfrist in der Elternzeit

Hallo, Jennifer, wenn du Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hast, hast du keinen Teilzeitvertrag mit dem Arbeitgeber, sondern arbeitest lediglich während deiner Elternzeit in Teilzeit und diese endet einen Tag vor dem 3. Geburtstag, also am 2. August 2017. Die Frage hat mich auch einmal beschäftigt, dazu ist mein Kenntnisstand wie folgt: In einem Unternehmen mit über 15 Mitarbeitern und wenn du länger als 6 Monate beschäftigt warst, muss in der Regel einem Teilzeitgesuch eines Mitarbeiters entsprochen werden - es gibt nur wenige Gründe, die ein Arbeitgeber angeben kann, warum dies nicht funktionieren sollte. Bei dir kommt hinzu, dass es ja in den letzten 2 Jahren scheinbar möglich war in Teilzeit Tätigkeiten zu finden, so dass dein Arbeitgeber noch weniger Argumente hat, warum du nicht mehr Teilzeit arbeiten kannst. Dein Arbeitgeber versucht scheinbar gerade auf eine nicht sehr nette und günstige Weise dich los zu werden. Deine Kündigungsfrist aus deinem Vollzeitarbeitsvertrag gilt ab dem 3. August. Zum Elternzeitende meine ich die 3 Monate Sonderkündigungsschutz aus der Elternzeit. Also die Frist wäre jetzt verstrichen. Kündige auf keinen Fall selbst und unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag! Mal abgesehen davon, dass es wahrscheinlich keinen richtigen Kündigungsgrund gibt, bekommst du dann keine dir zustehende Abfindung und bist für 3 Monate beim Arbeitslosengeld gesperrt. Wenn du weiter dort in Teilzeit arbeiten möchtest, musst du aber dringend aktiv werden: Lass dich persönlich anwaltlich beraten wie man "normale" Teilzeit für die Zeit ab dem 3. August beantragt. Ich meine, du musst einen Teilzeitantrag 3 Monate vor Beginn beantragen. Und 3 Monate vor dem 3. August wäre ja bis zum 3. Mai gewesen! Das heißt ein fließender Übergang von der Elternzeit zur Teilzeit ist wahrscheinlich schon nicht mehr möglich - es sei denn du hast Zeugen/kannst es durch eine Email nachweisen, dass du deinem Arbeitgeber gesagt hast, dass du weiter Teilzeit arbeiten möchtest (aber vielleicht könntest du ja 1-2 Wochen mit Urlaub überbrücken). Viele Grüße

von Summer678 am 10.05.2017, 20:20



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