Hallo Frau Bader,
meine Elternzeit geht noch bis zum 12.07.2016. Bei meinem AG habe ich eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
Nun meine Frage:
Wenn ich innerhalb der EZ einen neuen Job bei einem neuen AG finden sollte z.B. zum 01.05. oder 01.06. - wie ist da die Kündigungsfrist? Immer noch 4 Wochen zum Monatsende oder greift da schon §19 BEEG = 3 Monate Kündigungsfrist, da meine Elternzeit ja fast um ist??
Könnten Sie bitte terminlich ein Beispiel geben, wann die Frist von 3 Monaten greift? Wann müsste hier das neue Arbeitsverhältnis starten?
Vielen Dank!
von
knubbel_53
am 27.03.2016, 15:55
Antwort auf:
Kündigungsfrist in der Elternzeit bei Jobwechsel
Hallo,
wenn der Vertrag mit der EZ enden soll, sind es die 3 Mo. Wenn schon eher, gilt Gesetz/ Vertrag. Aber die3 Mo-Frist geht immer vor. Heisst also, wenn die EZ MitteJuli endet gilt ab Mitte Mai die 3 Mo Frist
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2016
Antwort auf:
Kündigungsfrist in der Elternzeit bei Jobwechsel
Hallo, ist einfach:
Wenn Du zum 12.7. kündgen möchtest, dann musst Du das 3 Monate vorher tun, wenn Du zu einem anderen termin kündigen willst, dann eben 30 Tage vorher.
Übrigens sind 4 Wochen keine 30 Tage...
Gruss
D
von
desireekk
am 27.03.2016, 18:44