Frage: Kündigungsfrist in Elternzeit

Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen :-) Zur Zeit bin ich in Elternzeit, 3tes Jahr. Wie sieht es aus, wenn ich eine neue Arbeit finde und noch in der Elternzeit bin...dann muss ich ja im alten Betrieb kündigen. Habe ich dann ganz normal 1 Monat Kündigungsfrist? Vielen Dank im Voraus

von Kürbisköpfchen2009 am 09.11.2011, 23:02



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

Hallo, In der EZ gelten die vertraglichen/ gesetzlichen Fristen, zum Ende der EZ gelten 3 Mo Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.11.2011



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

hallo nein,du musst 3 monate zum ende der ez kündigen!

von CKEL0410 am 10.11.2011, 07:09



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit

Während der Elternzeit kannst Du mit der Kündigungsfrist die in Deinem Vertrag steht kündigen. Willst Du zum ENDE der Elternzeit kündigen sind es 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn Du also z.B. Elternzeit bis zum 01.01.2012 hast (Geburtstag also 02.01.2009), und im Vertrag keine besondere Regelung festgelegt ist, dann kannst Du zum 31.12.2011 kündigen - Kündigung muss dann spätestens am 30.11.2011 dem Arbeitgeber zugestellt worden sein, oder bis zum 01.01.2012 - dann muss die Kündigung am 30.09.2011 zugestellt worden sein. Wenn Du VOR Ablauf der Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber kündigist, bist Du ab dem Datum wo die Kündigung greift NICHT mehr in Elternzeit und damit auch NICHT mehr darüber versichert!!! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 10.11.2011, 07:51



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