Frage: Kündigungsfrist in Elternzeit?

Hallo, meine EZ endet am 31.07. mit dem 3. Geburtstag meiner Tochter. Ich muss jetzt leider meine Arbeit kurzfristig kündigen da die Betreuung meiner 4 Kinder nicht mehr gewährleistet wäre. Ich habe gelesen dass man als AN in der EZ eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat ?! Die könnte ich ja garnicht mehr einhalten... Muss ich jetzt warten bis meine EZ rum ist und dann erst unter Einhaltung der 4 Wochen Frist kündigen oder kann ich das trotzdem einfach zum Ende der EZ? Ich steige durch diese ganzen Gesetze und Regelungen nicht wirklich durch :( Vielen Dank schonmal! Lg Monja

von Spulwurm am 24.06.2013, 16:24



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit?

Hallo, ja, diese Frist muss man einhalten. Am besten mit dem AG reden Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit?

Hallo. Kurzfristig geht leider nicht. Zum ende der ez muss man drei Monate einhalten. Vielleichtbkommt dein ag dir entgegen. Das wäre die einzige Hoffnung

von CKEL0410 am 24.06.2013, 17:59



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit?

Ansknsten stelle anterten und zu den normalen fristen kündigen falls er dir nicht entgegenkommen kann.

von CKEL0410 am 24.06.2013, 18:00



Antwort auf: Kündigungsfrist in Elternzeit?

Du kannst INNERHALB der EZ unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Wenn diese bei Dir 4 Wochen beträgt, dann kannst Du mit dieser kündigen. Zudem gibt es ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der EZ, dann beträgt die Kündigungsfrist aber 3 Monate. Endet Deine EZ am 31.07. oder am 30.07.? Normalerweise ist der 3. Geburtstag der 1. Arbeitstag, es sei denn Du hast EZ von Deinen vorherigen Kindern übertragen. Wenn Deine EZ bis zum 30.07. geht, dann würde ich zum 31.07. kündigen (ist dann ja nach der EZ und damit nicht mehr die 3 Monatsfrist). Dann ist die Frage ob Deine 4 Wochen Kündigungsfrist generell 4 Wochen sind, oder 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.? Ansonsten sprich mit Deinem AG über einen Aufhebungsvertrag. Dieser kann mit Einverständnis von beiden Seite zu jedem x-beliebiegen Tag gemacht werden. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 25.06.2013, 09:08



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