Hallo Frau Bader, ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt und Teilzeit in Elternzeit ab kommendem September. (Bei meinem Arbeitgeber) Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten, wenn ich nur die Teilzeit in der Elternzeit nicht antreten , sondern erst nach den drei Jahren zurückkommen möchte? Ist das überhaupt möglich? Oder muss ich dann ganz kündigen? Vielen Dank
von sugar234 am 20.11.2013, 13:32