Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann würde gern nach der Geburt unserer Tochter 2 Monate Elternzeit nehmen und zum Ende der Elternzeit sein derzeitige Arbeitsverhältnis aufgeben. Welche Kündigungsfristen hat er dabei zu beachten? Im Vertrag stehen 4 Wochen. Aber es gibt ja auch diese gesetzliche Bestimmung mit 3 Monaten. Solange geht aber seine Elternzeit gar nicht. Was gilt nun in diesem Fall? Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
von
EAnko
am 11.10.2016, 07:43
Antwort auf:
Kündigungsfrist bei 2 Monaten Elternzeit
Hallo,
wenn er zm Ende der EZ kündigt sind es drei Monate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2016
Antwort auf:
Kündigungsfrist bei 2 Monaten Elternzeit
Zum Ende der Elternzeit (meistens nicht genau der Monatsletzte) beträgt die Kündigungsfrist immer 3 Monate. Ansonsten muss er unter Einhaltung seiner normalen Kündigungsfrist (i.d.R. zum Ende eines Monats) kündigen.
Wann möchte er denn in Elternzeit gehen?
Die Kündigung früher einzureichen ist ja auch möglich, beispielsweise mit Einreichen der Elternzeit-Anmeldung.
von
chrissicat
am 11.10.2016, 07:57