Hallo an alle,
Ich habe eine Frage zum Kündigungsschutz.
Darf ein Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer nur zwei Tage gearbeitet hat, aber einen beidseitig unterschriebenen Arbeitsvertrag hat, wegen Schwangerschaft kündigen?
Er sagt jetzt, dass der Vertrag ja garnicht gilt weil sie dafür erstmal hätte arbeiten müssen. .. kam mir irgendwie seltsam vor. ... gibt es so eine Regel? Im Vertrag steht nichts dazu. ..außer das Eintrittsdatum.
Freue mich auf Rückmeldung!
Danke!
Mitglied inaktiv - 04.10.2017, 21:32
Antwort auf:
Kündigung
Hallo,
da hat der AG unrecht. Der Vertrag gilt und der Kündigungsschutz greift
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Kündigung
Hi!
Der Vertrag ist vollumpfänglich gültig, da ja wohl bereits gearbeitet wurde. Und dafür reicht es aus, auch nur 1 Stunde gearbeitet zu haben.
Tatsächlich kenne ich einen Fall, bei dem die AN bereits am 1. Tag während der Arbeitszeit erkrankte und das auch langfristig. Selbstverständlich war der Vertrag dennoch gültig.
Hätte der AN den vertrag von Beginn an durch Fernbleiben nicht erfüllt, sähe es womöglich anders aus. Aber so - keine Chance für den AG. Dazu kommt: als Schwangere unterliegt sie dem eh dem Kündigungsschutz.
von
cube
am 05.10.2017, 08:19
Antwort auf:
Kündigung
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich hatte mich auch gewundert, weil ich irgendwie denke... wenn jemand kündigt, offiziell und schriftlich, hat er doch allein dadurch schon anerkannt, dass es einen gültigen Vertrag gab.
Jedenfalls danke für die Antwort!
Mitglied inaktiv - 05.10.2017, 10:17