Ich habe da ich in der Pflege arbeite Beschäftigungsverbot erhalten. Allerdings gibt es jetzt zahlreiche Differenzen mit den Arbeitgeber,u. a. musste ich erst Überstunden abbauen bevor das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Im Arbeitsvertrag ist hierzu nicht geregelt. Ausserdem will er die Sonn- und Feiertagszulagen nicht berücksichtigen. Jetzt wird auch noch behauptet es wäre am Tag der Bekanntgabe der Schwangerschaft kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen worden (wurde mündlich ausgesprochen) am 28.08, Beschäftigungsverbot schriftlich seit 17.09. Kann leider die mündliche Aussprache nicht beweisen. Kann der Arbeitgeber mir wegen diesen angeblichen Fehlverhalten noch nachträglich kündigen.
von susimaus am 13.11.2014, 10:21