Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo, ich habe vor einiger Zeit meinen Arbeitgeber nach einer Teilzeitstelle gefragt (meine Elternzeit von 2 Jahren endet am 13.02.2015, vorher habe ich Vollzeit gearbeitet). Dieser sagte das eine Teilzeitstelle nicht möglich sei und ich im Januar nochmal anfragen soll. Mein Freund und ich haben uns die Kosten mal durchgerechnet falls es doch mit der Teilzeitstelle klappen sollte. Allerdings sind wir auf ein mageres Ergebnis gekommen. Die wenigen Stunden die ich arbeiten würde als Teilzeitkraft, würden auf 2-3 Tage die Woche aufgeteilt. Mit Spritgeld (Arbeitsweg etwa 60 Minuten hin und zurück), Tagesmutter, Wegfall von Betreuungsgeld haben wir uns überlegt das es nicht wirklich Sinn macht. Also habe ich vor den Arbeitsvertrag zu kündigen. Ich habe vor einem Monat etwa schon mit meinem Arbeitgeber telefoniert, ob es nicht möglich wäre das er mich kündigt. Aber das tut er aus dem Grund wegen der Abfindung nicht. Nun habe ich aber gerade gelesen das man in der Elternzeit als Arbeitnehmer eine 3 Monate Kündigungsfrist hat. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen das wie im Arbeitsvertrag die 4 Wochen gelten. Jetzt ist die Kündigungsfrist natürlich überschritten, was kann passieren wenn ich die Kündigung trotzdem losschicke? Ich gehe mal nicht davon aus das mein Arbeitgeber darauf besteht das ich nach der Elternzeit da antanze. Vielen Dank :)

von jenka86 am 27.11.2014, 14:36



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo, ich würde erst einmal um ein Jahr die EZ verlängern und mir bei einem anderen AG eine TZ-Tätigkeit suchen. Vllt. klappt es dann bei einemd er AG zum Ende der EZ Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Wenn du bisher 2 Jahre EZ angemeldet hast, dann verlängere noch um 1 Jahr. Dann bist du weiter krankenversichert und je nach dem, obs nötig ist, hast du noch deinen alten Vollzeitvertrag. Wenn du kündigen möchtest, kannst du das zum angemeldeten Ende der EZ tatsächlich nur mit einer Frist von 3 Monaten tun. Möchtest du sonst kündigen, dann geht das mit der vertraglichen Frist. Dein AG braucht dich nicht zu kündigen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.11.2014, 14:55



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Danke für deine Antwort :) Das Problem ist einfach das ich ja auch Geld verdienen möchte/muss (Teilzeit). Und in dem 3. Jahr Elternzeit steht mir keines mehr zur Verfügung. (Hab das Elterngeld auf 2 Jahre splitten lassen, läuft somit auch im Februar aus). Auf die Sperre beim Arbeitsamt hab ich mich schon eingestellt und wäre jetzt auch nicht so tragisch, die Monate ohne Geld würden wir wohl überbrücken können, viel mehr aber auch nicht. Wollte mich also Arbeitssuchend melden. Dann mache ich zur Zeit einen Kurs zur Tagesmutter, der im nächsten Jahr Juni beendet ist, wollte somit auch schon bald danach mit der Betreuung und somit Selbstständigkeit beginnen. Nun bin ich frisch schwanger und nehme doch nicht sofort Kinder auf. Argh, alles ein wenig verwirrend :)

von jenka86 am 27.11.2014, 15:09



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo, das ist doch relativ einfach: Du verlängerst fristgerecht spätestens 7 Wochen vor Beginn des 3. Jahres um das 3. Jahr. Dann wenn Du einen neuen Job gefunden hast kündigst Du mit deiner normalen Kündigungsfrist INNERHALB der EZ (da diese bei Dir kürzer ist, ist das sehr angenehm). Die 3 Monate gelten NUR zum genauen Ablaufdatum Deiner EZ, nicht wenn Du zu jedem anderen Datum gemäß Arbeitsvertrag kündigen möchtest. Da gelten die Fristen aus dem Arbeitsvertrag. Gruss Désirée

von desireekk am 27.11.2014, 18:37



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit

Stimmt, wenn man das logisch betrachtet ist das auch das einfachste, danke :) Wobei mich schwanger wahrscheinlich eh kein neuer Arbeitgeber möchte :P

von jenka86 am 27.11.2014, 18:43



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