Guten Tag Frau Bader,
ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meiner 6 Monate alten Tochter. Bei meinem Arbeitgeber habe ich Elternzeit bis einschließlich Januar 2014 beantragt.
Da mein Mann einen neuen Job hat, werden wir Ende des Jahres umziehen, so dass ich meinen Arbeitsvertrag kündigen will / muss.
Nun haben wir uns überlegt, dass ich gerade wegen dem Umzug meine Elternzeit bis April 2014 verlängere. Bei der Elterngeldstelle habe ich dafür schon die halbierte Auszahlung ab sofort für die längere Laufzeit beantragt.
Dazu meine Frage: Kann ich wie geplant zu Ende Januar kündigen und bis April ohne Anstellungsverhältnis in Elternzeit bleiben? Oder muss ich erst die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber verlängern und dann erst zum Ende kündigen? Ich fände es meinem Arbeitgeber gegenüber fairer, so früh wie möglich zu kündigen, aber ich will natürlich auch nicht, dass mir deswegen Nachteile entstehen.
Da wir außerdem noch ein weiteres Kind „planen“, bin ich am überlegen, ob ich zwischendurch überhaupt wieder anfange zu arbeiten. Wir wäre das mit dem Elterngeld, wenn ich keinen Arbeitgeber habe? Das berechnet sich ja aus den letztem 12 Monaten, ist es da relevant, dass es kein Arbeitsverhältnis gibt, oder beeinflusst das nur das Mutterschutzgeld? Kann ich mich auch wenn ich zu Hause min ins Beschäftigungsverbot setzen lassen, um die Monate für die Elterngeldberechnung auslassen zu können?
Vielen Dank schon mal im Vorraus!
Ihre „doktor_maus“
von
doktor_maus
am 19.06.2013, 08:59
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit?
Hallo,
entscheidend ist die Frage der KK. Wenn iHr Mann privat versichert ist, würde ich bis zum 3. geb. verlängern, sonst haben Sie ein Problem mit der KK
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2013
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit?
Solange Du in einem Arbeitsverhältnis bist, bist Du auch versichert.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 19.06.2013, 09:10
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit?
Moin,
wie wäre es denn, wenn du deine Elternzeit auf die vollen 3 Jahre verlängerst (freie Sozialversicherung bis zu 3. Geburtstag deines Kindes) und deinem alten Arbeitgeber zum 3. Geburtstag kündigst. Dann hat den Chef die Sicherheit das du nicht zurück kommst und du deine volle Elternzeit. Bei einem neuen Arbeitgeber hättest du sowieso keine Elternzeit mehr und somit keine Nachteile.
LG
Ingo
von
IngoAC
am 19.06.2013, 10:31
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit?
Das "Problem" ist bloß, dass ich meinem Arbeitgeber gegenüber fair sein will. Mein Chef ist sehr nett und hat auch meine Schwangerschaft super aufgenommen - ich war beim Bewerbungsgespräch in der 8. SSW, was er natürlich nicht wusste und bei Arbeitsbeginn dann schon in der 21. SSW. Somit habe ich bisher gerade mal 10 Wochen dort gearbeitet :-)
Er rechnet glaube ich fest damit, dass ich im Februar wiederkomme. Keine Ahnung, was er dazu sagt, wenn ich jetzt noch auf 3 Jahre verlängere...
Sollte ich ihm dann trotzdem schon gleich sagen, dass ich eh kündigen werde?
von
doktor_maus
am 19.06.2013, 10:59
Antwort auf:
Kündigung zum Ende der Elternzeit?
Nein, mein Mann ist gesetzlich versichert und ich auch. Ist es dann egal?
Muss mir mein Arbeitgeber mir die Elternzeitverlängerung gewähren, oder kann er es verweigern, sozusagen als "Strafe", dass ich eh nicht mehr wiederkomme?
Muss mir der Arbeitgeber mein nächsten Kind dann auch wieder Mutterschaftsgeld zahlen oder bekomme ich dann nur den Teil von der KK? Elterngeld bekomme ich trotzdem voll, auch wenn ich keine "echte" Anstellung habe, sondern direkt aus der Elternzeit schwanger werde?
Wenn ich jetzt die vollen 3 Jahre beantrage und mich dann doch dafür entscheide, wieder früher arbeiten zu gehen, muss ich dann irgendwas beachten, oder einfach wieder anfangen zu arbeiten?
Sorry, für die vielen Fragen!
von
doktor_maus
am 20.06.2013, 20:14