Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Hallo! Mein Sohn kam am 05.10.10 auf die welt und ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. (Ende Elternzeit also 04.10.2013) Habe dann nach einem Jahr zu Hause, wieder angefangen in meinem alten Betrieb zu arbeiten, ein Minijob, also während meiner Elternzeit.(Arzthelferin) Jetzt bin ich erneut schwanger (ET 26.12.13) und wurde zum 04.10.13 gekündigt. Muss dazu sagen, meine Chefin wusste von Anfang an von der Schwangerschaft. Habe jedoch seit Juli 13 Beschäftigungsverbot wg Risikoschwangerschaft. Habe nun auch ärger mit der Krankenkasse weil ich und mein Sohn nicht bei meinem Mann mitversichert sind und ich somit meine Beiträge monatlich selbst zahlen müsste! Ist das zulässig was meine Chefin da macht? Dachte dass ich im Krankenstand und dazu schwanger unkündbar bin. Wollte nach der Geburt des zweiten Kindes wieder 3 Jahre Elternzeit nehmen, damit meine Krankenversicherung gezahlt ist.(Mir gehts nichtmal darum, dass meine Stelle frei gehalten wird, will ich gar nicht!) Meine Chefin hat doch keinerlei kosten wg mir in Elternzeit, das übernimmt doch die Krankenkasse, oder? Was soll ich denn jetzt tun? Bin echt am verzweifeln und sehr dankbar für Ihre Antworten!

von Kitty510 am 31.10.2013, 21:31



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Hallo, Sie haben Kündigungsschutz. Allersdings hätten Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugangd er Kündigung Klage erheben müssen. Ghene Sie schnellstens zu einem RA vor Ort - vllt. kann er nich was retten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2013



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Du hättest Kündigungsschutzklage einreichen müssen. Die Frist dafür ist aber am 25.10.13 abgelaufen. Nun kannst du gar nichts mehr machen. Ihr könnt H4 beantragen, wenn ihr es, je nach Einkommen deines Mannes, bekommt, bist du wieder krankenversichert.

von ALF0709 am 31.10.2013, 21:59



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Was wurde dir denn gekündigt? Der Minijob? Du hättest im Hauptjob nicht gekündigt werden dürfen, wegen: - laufende Elternzeit (Kündigung hätte dir frühestens am ersten Tag nach der EZ überreicht werden dürfen) - Schwangerschaft Tja, echt blöd, dass du die Kündigung einfach so hingenommen hast... Bin auf den anwaltlichen Rat gespannt, vielleicht kann man ja wirklich noch was machen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 01.11.2013, 00:00



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Du bist unkündbar. Sei es der vz Job oder der Minijob. Hast du irgendwas unterschrieben? Vielleicht kannst du noch dagegen angehen. Eigentlich hat man bestimmte Fristen einzuhalten. Aber hier geht es ja nicht um eine normale Kündigung, du bist schwanger. Gibt es bei euch einen Betriebsrat oder Gewerkschaft? Und wieso hast du nicht direkt etwas unternommen?

von CKEL0410 am 01.11.2013, 07:52



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Erstmal danke für die Antworten! :) Ist bisschen kompliziert! Des ist eine ganz kleine Arztpraxis. Der Chef ist selber nebenbei Betriebsarzt. Gekündigt wurde mir der Minijob, denk ich, steht nur Kündigung drauf. Und ja, leider hab ich den Zettel unterschrieben. Es war so: Ich bekam Mitte Oktober vom Ag ein Schreiben, wo drin stand dass meine Elternzeit da und da beginnt, sie wünschen mir alles gute, bla bla eben. Nix was auf eine Kündigung hinweist. Ein paar Tage später hat die Chefin mich angerufen und gemeint, bei dem schreiben hat sie sich im Datum vertan, sie müsse es wg dem Steuerberater neu aufsetzen und ich unterschreiben ( des erste schreiben habe ich nicht unterschrieben) Sie kam, wir haben kurz an der Haustüre gequatscht, privates Zeug. Dann gab sie mir den handgeschriebenen Zettel und ich hab ihn gleich unterschrieben, in der Annahme es sei der gleiche wie der alte. So wie die Chefin mir es auch gesagt hat. Hab den Zettel auch dummerweise nicht gelesen, sondern gleich zur Seite gelegt. Habe ihr eben vertraut, kenne sie schon lange 2 Wochen später bekam ich einen Anruf der Krankenversicherung, dass ich ja jetzt abgemeldet sei und meine Beiträge selber zahlen müsste. Ich weiß selber, dumm gelaufen aber jetzt hab ich nunmal den Ärger und wüsste gerne ob ich da irgendwie wieder raus komme. Wie gesagt, mir geht's nicht um den Arbeitsplatz sondern nur im die Beiträge der Krankenversicherung. Kann mir das nicht leisten ein paar 100€ monatlich zu zahlen.

von Kitty510 am 01.11.2013, 10:07



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Ähmm, da muß schon stehen welcher job dir gekündigt wurde. Ebenso verstehe nicht ganz, warum du nicht in die Familienversicherung wechseln kannst. Ist Dein Mann privat versichert? Warst Du schon beim Arbeitsamt und hast dich arbeitslos gemeldet. Frage wäre ja auch, weshalb das BV, wenn wegen Job, der fällt ja weg. Dann könntest du aber was anderes machen und wärst entsprechend arbeitssuchend. Wenn wegen Gesundheit, dann sieht es etwas anders aus. Zudem, wenn das ganze mitte Oktober war, dann hättest du evtl doch noch Zeit wegen Kündigungsschutzklage. Bin mir nämlich nicht sicher wegen der 2 Wochen, meine gelesen zu haben das die 3 Wochen beträgt. und zwar ab Zugang: http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/21/kuendigungsschutzklage-frist/ Ausserdem würde ich mal schleunigst das Gespräch mit der Chefin suchen.

Mitglied inaktiv - 01.11.2013, 10:35



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Frage wäre echt, welcher Job gekündigt wurde. Wenn Minijob, das wäre ja logisch. Damit fällst du wieder in den Vollzeitjob, und hättest entsprechend den gleichen Status. Heißt, seit dem, 4.10 bist du wieder in Vollzeitbeschäftigung, aber wegen BV daheim. Wenn der Minijob nicht von anfang an befristet war, müßte daas IMO sogar richtig sein. Dann hätte man der KK aber neben der Abmeldung des Minijobes auch die Anmeldung für den Vollzeitjob geben müssen bzw evtl auch noch einmal nachweis des BV. Und Du würdest jetzt zum Mutterschutz auch das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Rein logisch nachgedacht, ob das gesetzlich so richtig ist, keine Ahnung. Hat man dir den Vollzeitjob gekündigt, dann wäre das mit Sicherheit nicht zulässig. Alleine deshalb würde ich mal schleunigst spätestens Montag (weiß nicht ob heute bei dir Feiertag ist) bei der Chefin nachfragen und notfalls direkt noch Kündigungsschutzklge einreichen.

Mitglied inaktiv - 01.11.2013, 10:45



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Es steht nur auf dem Zettel: Beendigung des Arbeitsverhältnisses

von Kitty510 am 01.11.2013, 11:21



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Puh. Dann meinen sie alles :-( An Deiner Stelle würde ich jetzt ! heute zum Arbeitsgericht fahren und Kündigungsschutzklage einreichen. Jeder Tag ist jetzt wichtig.

von Sternenschnuppe am 01.11.2013, 11:37



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Bei uns ist heute leider Feiertag. Kann dann wenn erst am Montag. Dachte ich spreche evtl nochmal mit ihr....! Will ja gar keine so große Welle machen, eben nur, dass ich die Krankenversicherung nicht selbst zahlen muss. Arbeiten will ich da eh nimmer!

von Kitty510 am 01.11.2013, 12:59



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Hallo, also, die Beitäge die often sind, musst du nun begleichen, diese sind ja fällig. Du musst dein Kind in die Familienversicherung deines Mannes geben, wenn das nicht geht, musst du es selbst bezahlen. Du bist ja logischer Weise auch ohne Versicherung und schwanger! Also ab in die Versicherung deines Mannes, sonst kommen Kosten auf euch zu, die in den zig Tausenden liegen. Nächte Wege, Jobcenter, Krankenkasse und Beratungsstelle. LG

von Colien07022004 am 02.11.2013, 08:08



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Bei meinem Mann mitversichern geht leider nicht. Aber die Frage ist doch, ob ich überhaupt gekündigt werden darf???? Dachte wenn man schwanger ist, ist man unkündbar? Aber lieben dank für die ganzen Tipps!!!!!!

von Kitty510 am 02.11.2013, 08:46



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Ja, bist du auch. Aber du hättest gegen die Kündigung gerichtlich vorgehen müssen. Das hast du nicht, damit ist sie wirksam geworden. Irgend etwas stimmt bei deinen Zeitangaben auch nicht. Du schreibst, du bist zum 4.10. gekündigt worden, hast die Kündigung aber erst Mitte Oktober erhalten und die KK hätte dich zwei Wochen später, also Ende Oktober, von der Abmeldung informiert. Du meinst sicher, du hast die Kündigung Mitte September erhalten. Damit ist der Drops gelutscht. Wenn du dich bei deinem Mann nicht versichern kannst, musst du dich für ca. 150 EUR/Monat selbst versichern.

von ALF0709 am 02.11.2013, 09:12



Antwort auf: Kündigung zum Ende der Elternzeit wenn ich erneut Schwanger bin?

Das ist Richtig, man ist unkündbar. DU hast die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen aber dieser unterliegt gewissen Fristen. Dein AG kann im Zweifelsfall behaupten, dass er von deiner nHat n SS nichts wusste und somit musst du innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen und deine Einstellung notfalls einklagen. Hast du aber Dokumente unterschrieben, ist es meist schwer, sich dagegen zu wehren. LG

von Colien07022004 am 02.11.2013, 15:39



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