Guten Tag,
wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantragt (mit Option das dritte Jahr zu schieben) habe und mir mein Arbeitgeber fristgerecht zum Ende dieser Elternzeit kündigt, kann ich dann das dritte Elternzeitjahr anhaengen und die Kündigung wird somit ungültig?
Die Kündigung muss ja drei Monate, die Verlängerung der Elternzeit sieben Wochen vor Ende erfolgen.
Vielen Dank im Voraus.
von
Feenzauber
am 27.03.2017, 20:59
Antwort auf:
Kündigung zum Elternzeitende
Hallo,
der Arbeitgeber kann erst kündigen, die Elternzeit bereits um ist. Also nicht zum Ende der Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.03.2017
Antwort auf:
Kündigung zum Elternzeitende
Du hast da Denkfehler drin.
Erstens kann dir der AG nicht zum EZ-Ende kündigen. Er kann dich frühstens am ersten Arbeitstag NACH der EZ kündigen. Und muss dann die Kündigungszeit einhalten und bis dahin auch entsprechend vergüten. Kündigen innerhalb der EZ darf ein AG nur per Ausnahmeerlaubnis durch das Gewerbeamt zB wenn der Betrieb schließt.
Zweitens, ohne AG keine EZ. Wenn warum auch immer das Arbeitsverhältnis endet, dann endet damit auch automatisch die Elternzeit.
Die 3 Monate zum EZ-Ende gelten für den ArbeitNEHMER - Dich also.
Mitglied inaktiv - 27.03.2017, 21:37
Antwort auf:
Kündigung zum Elternzeitende
Danke für die Antwort. Ich habe mich dann falsch ausgedrueckt. Der Arbeitgeber kann mir auch kündigen. Habe von dieser Seite etwas reinkopiert.
http://www.arbeitsvertrag.org/kuendigung-nach-elternzeit/
"Manche Arbeitgeber wollen Arbeitnehmer direkt zum Ende der Elternzeit entlassen. Das ist grundsätzlich zulässig. Die Kündigungsfrist, die nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber einzuhalten ist, beträgt drei Monate. Das bedeutet: Eine Kündigung nach der Elternzeit ist möglich, wenn bereits 12 Wochen vor Ablauf der Betreuungsphase gekündigt wird."
von
Feenzauber
am 27.03.2017, 21:48